26.04.2018 - 6.2 Information zur Parkanlage am ehemaligen Elisab...

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Wortprotokoll

Herr Hlawa berichtet über das Verfahren zur Unterschutzstellung der zwei Rotbuchen in der Parkanlage des ehemaligen Elisabeth-Heims als Naturdenkmal. Da es sich ausschließlich um ein private Grundstücke handelt (Studentenwerk Rostock, BBL M-V) ist das Verfahren vor dem Hintergrund der Planungsabsichten und kommender Restriktionen komplizierter und wird konsenzorientiert durchgeführt. Das Studierendenwerk Rostock-Wismar akzeptiert die Unterschutzstellung. Die Unterschutzstellung wird seitens des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege bis Juli 2018 angestrebt.

Aufgrund der Empfindlichkeit der Baumart ist eine Vergrößerung des Schutzabstandes von 5 bis auf 10 Meter, gemessen ab der Kronentraufe, vor allem im Bereich der bisher unversiegelten Flächen vorgesehen. Die zukünftige Grundstücksnutzung wird durch die in Zukunft geltenden Schutzbestimmungen der Baum- Naturdenkmalverordnung stark eingeschränkt. Auf Flächen, auf denen vorher Gebäude standen, ist innerhalb dieser Schutzzone auch weiterhin eine Versiegelung/Teilversiegelung, jedoch ohne Unterkellerungen denkbar (z.B. Fahrradstellplatz). Details der Nutzung sind im Rahmen der Bauantragsstellung/Freiflächenplanung für die Neubebauung Ulmenstr. 45 abzustimmen. Ein Schutz der Rotbuchen findet ebenso während der Bauzeit statt. Da sich das zu errichtende Gebäude entlang der Ulmenstraße befindet, ist keine nennenswerte Schädigung des Wurzelwerks zu erwarten.

 

Frau Jahnel weist darauf hin, dass die Parkanlage auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein sollte.

 

Frau Schweinitz regt zudem an, dass den Bürgern Informationen zur Baumpflege und zum Gehölzschutz zur Verfügung gestellt werden sollten (z.B. Merkblatt im Internet).