21.03.2018 - 9.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Fragen des Ausschusses für Bau und Verkehr wurden schriftlich durch die Wiro wie folgt beantwortet:

Brandschutz entspricht den gesetzlichen Bestimmungen der Gebäudeklasse 3, der Zugang von Versorgungsfahrzeugen ist gewährleistet.

r Zufahrt zum privaten Wohnhaus ist kein Wegerecht eingetragen., sie kann wie vorher auch hinter dem Heidehaus erfolgen.

Die Wiro baut keine öffentlichen Gehwege,

Altmieter der A.-Köbis-Str. erhalten vorrangig Wohnungsangebote, bevor diese in freie Vermietung gehen. Die Sonderkonditionen bezüglich der Miethöhe gelten wie auch für Haus 10 für Altmieter.

rger Pfeifer beanstandete verringerte Zufahrtsmöglichkeit zum Haus und Belästigung durch Lärm und Schmutz durch Bauarbeiten:1. Er wurdd durch OBR an seinen Vermieter

oder Verkäufer verwiesen (kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen?).

2. Herr Schalau sicherte Gespräch und gesetzliche Rücksichtnahme zu.

.

Der Ausschuss schlägt dem OBR vor, der 2018/BV/3485 zuzustimmen

 

J. Dudek schlägt Nachfrage über Vorhandensein eines Baulasteintrages oder Grunddienstbarkeit an KOE zu Grundstücken 865/52 und 865/46 vor.

 

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „ Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 22 Wohneinheiten, Stellplatzanlage, Fahrradunterstand und 5 Müllschränken“, Rostock, Albin-Köbis-Str. 8, Az.: 02944-17 wird erteilt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage zu.

 

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Anlagen zur Vorlage