13.03.2018 - 6 Sanierung Teepott

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Wortprotokoll

Der Geschäftsführer von Scan Haus, Herr Arno Pöker

 

2017 wurde die Friedemann-Kunz-Stiftung gegründet, diese ist Eigentümer des Teepotts und möchte das Grundstück käuflich erwerben.

Die Stiftungchte die Fläche vom Teepott und vom Strandpavillon kaufen, um die Sanierung in zweistelliger Millionenhöhe finanzieren zu können.

Mit jetzigem Erbbaurecht sei es nicht möglich, wie gewünscht in den Teepott zu investieren und die erheblichen Schäden zu beseitigen. Es soll ein Konzept in enger Anlehnung an die ursprüngliche Funktion entwickelt werden.

Herr Pöker zeigt die Analyse der festgestellten Schäden nach Eigentumserwerb.

Starke Probleme ergeben sich beim Tragewerk, beim Brandschutz, die Fassaden sind nicht Seewassertauglich. Die technische Gebäudeausstattung ist zu erneuern und die Hygienemängel sind erheblich.

Der Teepott stürzt nicht ein. Durch die jetzige Kleingliedrigkeit ist eine Schließung der Nutzungseinheiten ohne komplette Sanierung nicht zu vermeiden.

Auch nach einer Grundsanierung ist die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben.

Ohne Kauf des Grundstückes wird es keine Gesamtsanierung geben.

 

Diskussion hier wesentliche Inhalte

 

Fragen und Meinungen:
Laut OZ Artikel vom 08.08.2013 wurde die Immobilie Teepott bereits von Friedemann Kunz erworben. Warum wird immer das Jahr 2015 für den Kauf erwähnt? Was ist richtig?
Antwort:. Der Erwerb fand 2015 statt. Ich werde dies aber nochmal neu prüfen lassen. Warum ist der Termin so relevant?

 

Gibt es Zusammenhänge zum Dünenparkhaus?
Antwort: Es gibt keine Aktivitäten am Bau eines Dünenparkhauses.
 

Warum wollen Sie mit allen Mitteln kaufen und beanspruchen nicht das Erbbaurecht?
Antwort: Wir wollen ein Gesamtsanierungskonzept erstellen.
 

Beim Kauf der Immobilie, einem Denkmal, das kein Neubau ist, waren die Investitionen vorhersehbar.

Die Bilder zeigen keine statischen Mängel, andere sind behebbar. Die dafür benötigten Mittel sind aber nicht unser Problem.

Die wirtschaftliche Not ist nicht das Problem der Kommune, darum sollte ein Nein akzeptiert werden.

 

Die Kopplung zwischen Sanierung und Grundstückserwerb sei unseriös.

 

Durch das Schreiben an die Mitglieder derrgerschaft sehen sich diese in der Tat arg bedrängt.

 

Wir verlieren eventuell das Postkartenidyll Nr. 1.

 

Kommunales Erbe sollte für nachfolgende Generationen erhalten bleiben.

 

Hauptveranstaltungsfläche Teepott/Leuchtturm könnte durch den Verlauf des Grundstückes wegfallen.

 

Es besteht die Hoffnung, dass die Fraktionen dem Verkauf des Grundstückes nicht zustimmen.

 

Gibt es ein Gutachten eines Statikers?

Antwort: Nein, dies soll erst eingeholt werden nach dem Eigentumserwerb. Herrker zeigt nochmal die Bilder, die dokumentieren, dass der Teepott nicht einsturzgefährdet ist. Dies wurde von Gutachtern untersucht. Dokumente sind hierfür vorhanden.

 

Artikel 14 des Grundgesetzes:

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

In diesem Fall ist Volleigentum nicht nötig, Erbbaurecht ist möglich.

 

Es gibt zu viele widersprüchliche Aussagen.

 

Soll mit der Familienstiftung die Steuer umgangen werden?

Antwort: Die Familienstiftung soll Kapital im Unternehmen belassen.

Herr Pöker erläutert kurz den Erbbaurechtsvertrag.

Wir nehmen Geld in die Hand, obwohl die Immobilie danach nicht wirtschaftlich sein wird.

 

Der Strand ist unverkäuflich. Es gibt einen Beschluss der Bürgerschaft, wonach wassernahe Grundstücke nicht verkauft werden sollen.

r die Sanierung ist nicht die Stadt verantwortlich.

Herr Pöker: Man kann vom Grundsatzbeschluss abweichen.
 

Einwohner haben bereits schlechte Erfahrungen mit Investoren gehabt.

Ist das Grundstück erst einmal verkauft, hat man keinen Zugriff mehr auf diese Fläche.

Herr Prechtel

Ziel ist es, den Teepott in Erbbaupacht zu erhalten.

Die Fläche des Grundstücks beträgt laut Erbbaurechtsvertrag 3259 m², der Antrag zum Kauf beläuft sich aber auf 3673m². Wo kommen die 400m² her?

Antwort: Es ist eine Neuvermessung erfolgt. Eckkanten und einige Flurstücke fehlten bisher. Es soll kein Quadratmeter mehr erworben werden wie die Erbbaurechtsfläche.

 

Was ist mit Fördermitteln aus dem Topf des Denkmalschutzes?

Antwort: Es ist ein Einzeldenkmal und für den kompletten Innenausbau wird man keine Fördermittel beantragen können.

 

Hat sich Herr Kunz um den Bau eines Dünenparkhauses bemüht?

Antwort: Dies ist nur gemutmaßt.

 

Gibt es Pläne zum Dünenparkhaus und steht man hierzu im Gespräch mit der Stadt?

Antwort: Nein, es gibt keine Pläne. Gespräche mit der Stadt im Zusammenhang mit dem nenparkhaus finden zur Zeit nicht statt.

 

Fazit: Aus allen hier geführten Diskussionen geht hervor, dass es der Wille der Einwohner ist, das Grundstück des Teepotts mit Strandpavillon nicht zu veräern.