21.02.2018 - 5.1 Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätssta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gesamtübersicht zum TH  50 – Allgemeine Erläuterungen

Herr Pfeiffer stellt den TH für das Amt 50 vor mit detaillierten Aussagen über Leistungen, Ausgaben und Erträgen.

Bei der Hilfe zur Pflege weist Herr Pfeiffer auf die Nichtabschätzbarkeit der Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes hin.

 

Einige Aufwendungen sind auf das HH-Jahr 2017 abgestellt wegen fehlender Erfahrungswerte aufgrund von Gesetzesänderungen, z.B.  des Bundesteilhabegesetzes. Diesbezüglich wurden der Verwaltungsspitze entsprechende Haushaltsrisiken aufgezeigt.

Berichtet wird außerdem aus der heutigen Sozialamtsleitertagung.

Nachfrage zum Personal durch Ausschussmitglied - 6 Stellen wurden gefordert und 6 Stellen wurden auch genehmigt.

Kosten der Eingliederungshilfe werden steigen, es wird mit weniger Einnahmen gerechnet. Nachfrage von Frau Glasow: d.h., zur Kostenerstattung gibt es weniger Eigenanteil.

Es besteht eine Diskrepanz zwischen Pflegestärkungsgesetz und BTHG.

 

Auch dazu wurde in eine neue Software zur Kontrolle des Haushaltes investiert, Kosten sollen so gezielt kontrolliert werden.

Die Entwicklung zur Hilfe zur Lebensunterhalt wurde von Herrn Pfeiffer tabellarisch dargestellt.

Als Kalkulation für 2019 soll der Ansatz so gehalten werden.

 

Kosten bei Leistungen im Asylbereich sind gesunken .

 

Kurze Erläuterung SGB II – KdU Kosten – Planung.

 

Bei den BuT-Leistungen ist ein steigender Ansatz  zu verzeichnen. Nachfrage von einem Mitglied des Ausschusses, wie wird die BuT-Leistung anerkannt und genutzt.

Es wird sehr gut genutzt.

 

Frau Reinders bittet um eine kurze zusammenfassende Darstellung des TH 50, die von Herrn Pfeiffer kurz erläutert wird.

 

Frage zum Asylhaushalt

Es gab Schwierigkeiten, die gesetzlich zustehenden Landesmittel im Rahmen der Kostenerstattung zu bekommen.

Forderungen an Landesregierung – Zusagen vom Land wurden als Abschlusszahlung im Dezember 2017 getätigt.

 

 

Ausführungen von Frau Susanne Steinacker zum TH des Amtes 53

Der Teilhaushalt besteht aus 3 Produkten: Zuschussbedarf

 

- 34300 - Betreuungsleistungen - 11,0 TEUR

- 41101 - Krankenhäuser-Investitionskostenbeitrag und - 2.693,2 TEUR (Anteil der Stadt Rostock an der Krankenhausfinanzierung nach dem Krankenhausgesetz f. d. Land M-V (LKHG M-V)

- 41400 - Maßnahmen der Gesundheitspflege. - 413,5 TEUR

 

Ohne Personalkosten beträgt also der Zuschussbedarf (Erträge ./. Aufwand) für diese 3 Produkte insgesamt 3.117,7 TEUR.

 

Die beschlossenen Eckwerte für die laufende Verwaltungstätigkeit wurden bei allen drei Produkten des Gesundheitsamtes in der vorgenannten Höhe eingehalten.

 

Auch die notwendigen investiven Maßnahmen konnten sowohl bei den medizinischen Einrichtungsgegenständen und Geräten/Mobiliar mit 14,0 TEUR für 2018 und 17,0 TEUR für 2019 als auch die Hard- und Software mit 11,6 TEUR in die Planansätze eingearbeitet werden.

 

Im Detail einige Erläuterungen zu den größeren HH-Ansätzen des Produktes 41400 - Maßnahmen der Gesundheitspflege

 

  • Erhöhung des Planansatzes bei den Erträgen "Verwaltungsgebühren" gegenüber 2017 um 40,0 TEUR (von 390,0 TEUR auf 430,0 TEUR).

Grundlage hierfür bildet die neue Landesgebühren-VO -Kosten-VO- für Amtshandlungen der Gesundheitsverwaltung - vom 26.04.2016.

  • Projektförderungen (zu 100% refinanziert vom LAGuS M-V) HH-Ansätze einnahme- und ausgabeseitig insgesamt 84,0 TEUR

darunter: - HaLT-Projekt 10,0 TEUR - Förderung von Maßnahmen von kommunalen Trägern zur Suchtprävention und Bekämpfung von Suchtmittelmissbrauch

- Förderung Einsatz von Familienhebammen in der HRO ca. 67,0 TEUR

- Förderung der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens i. d. kreisfreien Städten, Landkreisen ... M-V (IPF) ca. 7,0 TEUR

  • Erhöhung des HH-Ansatzes um 30,0 TEUR bei den Zuschüssen an Verbände und Vereine (von 755,4 TEUR auf 785,4 TEUR gegenüber 2017, speziell zur Förderung der Suchtberatungsstellen)

Hier fließt auch die Zuwendung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V für die Träger von Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke und -gefährdete in M-V in Höhe von 220,3 TEUR mit ein. Die Suchtberatungs- und Behandlungsstellen der Hansestadt Rostock befinden sich in Trägerschaft der Volkssolidarität, der Evangelischen Suchtberatung Rostock gGmbH und der Caritas.

Des Weiteren werden u.a. aus diesem Konto die Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen, das Centrum für Sexuelle Gesundheit (AIDS-Beratung), die Beratungsstelle für gesundheitliche Aufklärung im Prostitutionsgewerbe "Frauen helfen Frauen e.V.", die Selbsthilfekontaktstelle und vor allem die Selbsthilfegruppen des "Rostocker Topfes" gefördert.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt