23.01.2018 - 9.1 Daniel Peters (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kästner erläutert den Antrag. Die Mitglieder sprechen sich mehrheitlich gegen den Antrag aus. Frau Schankin verdeutlicht, dass sich der Antrag im Grunde für die Benachteiligung von jetzt schon benachteiligten Kindern ausspricht. Sie kann die Stellungnahme des Kita-Stadtelternrates sehr gut nachvollziehen. Die Verwaltung verdeutlicht, dass der Antrag den gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII und dem KiföG M-V widerspricht und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Es spiele keine Rolle, ob Eltern berufstätig sind oder nicht.

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Beschlussvorschlag:

 

1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen,

ob bei einer Übernahme des Elternbeitrages einschließlich der Verpflegungskosten nach § 21 Abs. 6 KiFöG M-V das Wunsch- und Wahlrecht der jeweiligen Eltern dahingehend eingeschränkt werden kann, als

a.die günstigste, bedarfsdeckende Einrichtung mit freien Plätzen in Anspruch zu nehmen ist,

b.Eltern, die den Elternbeitrag einschließlich der Verpflegungskosten vollständig aus eigenem Einkommen erbringen, hinsichtlich dem Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Einrichtung der Vorzug gegeben werden kann, sofern keine entscheidenden Gründe im Einzelfall für eine andere Berücksichtigung sprechen,

c.eine ausdifferenzierte Staffelung in Bezug auf das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich Einrichtungen in Relation zum nach § 21 Abs. 6 KiFöG M-V übernommenen Anteil vorgenommen werden kann, sofern keine entscheidenden Gründe im Einzelfall für eine andere Berücksichtigung sprechen.

2.Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in der März-Sitzung 2018 vorzulegen.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

11

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

x