23.01.2018 - 7 Berichte aus der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung informiert über

 

* die seit 01.01.2018 in Kraft getretene kleine KiföG-Novelle und deren Auswirkungen für die Stadt. Eltern, die ihren Kita-Vollzeitplatz selbst zahlen, werden mit 50 Euro entlastet. Für Eltern, die keinen Elternbeitrag zahlen können, trifft das nicht zu. Die Kommune wurde mit der Auszahlung beauftragt. Dieses ist ein großer Verwaltungsmehraufwand und wird vom Land nicht

auskömmluch finanziert, sondern nur pauschal erstattet. Die Hanse- und Universitätsstadt

Rostock hat als einzige Kommune im Rahmen der Konnexitätsverhandlungen der pauschalen Finanzierung des Mehraufwands nicht zugestimmt. Falls mit dem Land keine Einigung erzielt

werden kann, wird die Stadt Klage einreichen, um so die Konnexetätskosten einzuklagen.

 

* die nicht ausreichenden Inhalte der konzeptionellen Aufstellung des Kinder- und Jugendnotdienstes in Bezug auf neue bzw. sich ändernde Bedarfe. Der Prozess der Verbesserung des Ist-Zustandes ist auf dem Weg.

 

* die durch das Verwaltungsgericht zugestellte Urteilsbegründung des Klageverfahrens der Tagespflegeperson. Klagepunkte sind das Abrechnungsverfahren der Entgelte und die für zu niedrig befundenen Entgelte. Die Klage bzgl. Abrechnungsverfahren der Entgelte wurde durch das Verwaltungsgericht abgewiesen. Bzgl. der zu niedrig befundenen Entgelte urteilte das Verwaltungsgericht, dass Sachkosten für Tagespflegepersonen ca. 300 Euro betragen müssen und Förderungsleistungen mindestens mit S und E 4 zu vergüten sind. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist in Berufung gegangen, diese ist zugelassen worden.

 

* die Ausstände für umA. Diese belaufen sich nur noch auf ca. 200.000 Euro. 1,8 Mio Euro wurden nun bereits durch das Landesjugendamt an die Kommune überwiesen. 121 umA werden aktuell in der Stadt versorgt.