17.01.2018 - 8.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Heimhardt geht bei Ihren Ausführungen auf folgende Punkte ein:

-          Neubebauung, verputzte Lochfassade mit bodentiefen Fenstern

-          Durchfahrt durch Vorderhaus in Hofbereich

-          Parkplätze im Hinterhof, insgesamt 9, davon 7 in der Mittelgarage sowie 2 Stellplätze im Freien

-          28 Fahrradabstellplätze

-          im vereinfachten Bauverfahren ist keine Prüfung vorgesehen

-          Abstandsflächen werden noch geprüft

-          Spielplatzsatzung wird eingehalten

 

Der OBR regt an, dass die Vorgartensatzung, auch wenn es nur ein Entwurf ist, Anwendung finden sollte.

Außerdem sollte dem Bauherrn, auch wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, empfohlen werden, die Flachdächer zu begrünen. Dasrde einerseits dem Klima des Innenhofes gut tun und eine Entlastung des Regenwassersystems in der KTV bringen.

Diese beiden Punkte sind bereits mit dem Bauherrn telefonisch besprochen worden. Im Ergebnis stand er diesen Vorschlägen wohl wollend gegenüber.

 

Frau Heimhardt erklärt, dass das Bauamt keine Möglichkeit der Einflussnahme hat. Es wäre eine freiwillige Leistung des Bauherrn.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben: „Neubau von zwei Wohnhäusern  mit 17 Wohnungen", Rostock, Ulmenstr. 25, Az.: 02231-17 wird erteilt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage