16.01.2018 - 10 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

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Wortprotokoll

Frau Teubel

 

  1. Das Amt für Umweltschutz informiert, dass unter Beteiligung der Öffentlichkeit das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Das Amt für Umweltschutz teilt mit, dass das Eisenbahn-Bundesamt den Teil A des Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertiggestellt hat. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen. Das Dokument ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar. Auf Wunsch ist es auch in gedruckter Form erhältlich.

Am 24. Januar 2018 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 wird die Öffentlichkeit die Gelegenheit haben, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Der Teil A und Teil B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Die erste Phase wurde vom 30. Juni bis zum 25. August durchgeführt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet auch zur kommenden zweiten Phase eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de