01.11.2017 - 7.2 Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Bockhahn erläutert die Notwendigkeit der Schuleinzugsbereichssatzung. Durch die Schuleinzugsbereichssatzung soll für jede Schule in kommunaler Trägerschaft ein Einzugsbereich festgelegt werden und ist Grundlage für die Schülerbeförderungssatzung (2017BV/2922).

 

Herr Bockhahn informiert, dass eine informelle Anfrage beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Genehmigungsfähigkeit der Satzung erfolgt ist. Eine Antwort sei kürzlich eingegangen, müsse aber noch geprüft werden.

 

Frau Koch beantragt die Vertagung wegen der ausstehenden Beratung in den Ortsbeiräten, da z.B. in Markgrafenheide längere Schulwegezeiten auf die SchülerInnen zukämen.

Herr Bockhahn erklärt, dass die SchülerInnen auch weiterhin die Schule in Warnemünde besuchen könnten und somit keine negativen Auswirkungen zu befürchten sind.

Frau Koch zieht ihren Antrag zurück.

 

Herr Majerus und Herr Kästner hinterfragen die möglichen Bedenken des Ministeriums. Herr Bockhahn führt aus, dass das Ministerium eine Festlegung der Einzugsbereiche nach Straßen und Hausnummern genau fordert (obwohl dies so nicht im Gesetz steht).

Reduzieren

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)" (Anlage 1).

 

 

Reduzieren

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage