10.10.2017 - 11 Bauvorhaben- Sportboothafen Warnemünde

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Wortprotokoll

Senator Dr. ller-von Wrycz Rekowski stellt die Ausgangslage des Sportboothafens dar. Allein für die Sanierung der bislang vorhandenen Steganlagen, wäre eine Summe von ca. 5 Millionen Euro nötig. Für den jetzt geplanten Umbau ist ein Investitionsvolumen von 10 Millionen notwendig. 8 Millionen Euro werden hierbei vom Land bereitgestellt, dreihunderttausend Euro kommen aus einer anderen Förderung. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich somit auf 1,7 Millionen Euro.

 

Herr Bernd Opfermann stellt mit visueller Unterstützung die Planungen zum Sportboothafen vor. Das jetzige Baukonzept basiert auf dem Nachnutzungskonzept, welches im Rahmen der Olympiabewerbung erstellt worden ist.

 

Momentan ist ein beträchtlicher Teil der baulichen Anlagen gesperrt und kann nicht genutzt werden. Die Hafenanlage soll ertüchtigt und ausgebaut werden. Hierbei soll beispielsweise ein Hafenmeistergebäude mit Sanitäranlagen gebaut werden. Die Fahrgasse am alten Strom soll verbreitert werden. Die Attraktivität des Segel- und Sportbootstandort Warnemünde soll für Einheimische und Gäste erhöht werden.

 

Als Baubeginn ist der September 2018 und für die Fertigstellung der September 2019 anvisiert. Hinsichtlich des erforderlichen Lärmschutzes wird ein Gutachten erstellt.

 

Fragen Herr Jahnke:

Herr Jahnke betont, dass es sich um ein gutes und sinnvolles Projekt handelt, jedoch ssten die Bemühungen um eine Ausrichtung der olympischen Spiele dauerhaft betrieben werden. Zentral sind hierfür Großveranstaltungen. Beispielsweise sind für Boote der Jollenklasse im jetzigen Konzept weder ausreichende Slippanlagen noch ausreichende Liegeplatz-Kapazitäten vorhanden. Unklar sind auch die Position des Krans und die Notwendigkeit der Querliegeplätze.

 

Antwort Herr Opfermann:

Es besteht die Möglichkeit, für Großveranstaltungen eine mobile Slippanlage zu installieren. Die Querliegeplätze sind auf Wunsch der Verwaltung ins Konzept aufgenommen worden. Der Kran wird nicht gefördert.

 

Frage eines Bürgers: Ist es möglich, zusätzliche Liegeplätze in der Mole zu installieren.

 

Antwort Herr Opfermann: Da es sich um einen denkmalgeschützten Bereich handelt, ist dies nicht möglich.

 

Frau Raddatz: Die Querliegeplätze sind notwendig, da der Sportboothafen auch durch Vereine genutzt wird. Die Segelschule darf nicht schlechter gestellt werden als sie momentan ist.

Um die Höchstförderung zu erhalten, muss zudem eine bestimmte Anzahl an Gastliegeplätzen bereitgestellt werden.

 

Fragen Herr Bothur:

Warum wird nach Förderkonzepten und nicht nach dem Bedarf und den Entwicklungen der Stadt gehandelt? Das hier vorgestellte Konzept steht zudem im Widerspruch zum Strukturkonzept Warnemünde.

Was kosten 160m Spundwand?

 

Antwort Senator Dr.ller-von Wrycz Rekowski: Es konnte vorliegend ein Kompromiss erzielt werden, der viele Nutzungen z.B. Tourismus und Sportnutzung in Einklang bringt. Insofern sei es sinnvoll, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Das Projekt in der jetzigen Form widerspricht nicht dem Strukturkonzept Warnemünde.

 

Antwort Herr Opfermann:

160m Spundwand kosten in diesem Fall ca. dreihunderttausend Euro.

 

Frau Raddatz: Durch den Eingriff in die genehmigte Landessportschule war das Einvernehmen dieser notwendig. Dieses Einvernehmen liegt vor. Ein Kran kann nicht in die Planung aufgenommen werden, da ansonsten die Höchstförderung gefährdet ist. Dieser kann aber nachträglich gebaut werden.

 

Ein Vertreter der Landessportschule stellt klar, dass die Vergrößerung der Slippanlage nicht am Veto der Landessportschule gescheitert ist. Der Bau eines Krans zu einem späteren Zeitpunkt wird befürwortet.