05.10.2017 - 7.1 Vorschläge für Änderungsanträge zum MOPZ

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Wortprotokoll

Zu diesem Thema wird Herrn Müller Rederecht erteilt

 

Zur Thematik MOPZ gibt es einige grundsätzliche Bemerkungen:

 

Herr Döring weist auf den zunehmenden Verkehr hin, der durch die wachsende Schiffbauindustrie und den Kreuzfahrttourismus in Warnemünde entsteht. Hier muss auch zukunftsorientiert geplant werden. Eine Verständigung mit den betreffenden Unternehmen muss erfolgen.

 

Frau Krönert macht deutlich, dass der MOPZ seit Jahren bearbeitet wird. Es werden immer neue Prognosen erstellt. Der MOPZ ist bald nicht mehr ein Zukunftspapier. Sie warnt vor einem Rückfall in die Ära mit der Zielsetzung der autogerechten Stadt.

 

Herr Bauer bemängelt, dass der handwerkliche Verkehr nicht in die Prognosen eingeflossen ist.

 

Herr Matthäus macht deutlich, dass die Basis der verwendeten Prognosen ausreichend ist. Hier ist genügend Spielraum, um die Zunahme der Bevölkerung im Umland abzupuffern.

 

Die Vorschläge für Änderungsanträge zum MOPZ der IHK werden kurz diskutiert und es wird abgestimmt, ob der Ausschuss sich den Vorschlag zu eigen macht.

 

1.Aktuelle Bevölkerungsprognose des Landkreises Rostock berücksichtigen

 

Beschluss:

In den Mobilitätsplan Zukunft ist die aktuelle Bevölkerungsprognose des Landkreises Rostock von 2017 unter besonderer Berücksichtigung des Stadt-Umland-Raumes in das MOPZ einzuarbeiten und geeignete Maßnahmen abzuleiten, wie die Zunahme des Stadt-Umland-Verkehrs bewältigt werden kann. Bis zur Vorlage der Überarbeitung ist der Beschluss zum MOPZ zurückzustellen.

 

Begründung:

In Abschnitt 5.3 (Seite 20) wird ausgeführt: „Die 2017 aktualisierte Bevölkerungsprognose des Landkreises ist noch nicht enthalten, würde aber nur zu sehr geringen Änderungen führen." Die neue Bevölkerungsprognose des Landkreises Rostock sieht auf längere Sicht zwar annähernd gleichbleibende Bevölkerungszahlen für den gesamten Landkreis vor. Für den Stadt-Umland-Raum ist jedoch mit einem weiteren Wachstum zu rechnen. Die sich daraus ergebende Zunahme des Pendlerverkehrs ist für den MOPZ besonders relevant und darf daher nicht unberücksichtigt bleiben. Eine Einschätzung der IHK zur Pendlerentwicklung ist als Orientierung als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x

 

2.Abwägung Stellungnahmen überarbeiten

 

Beschluss:

Die als Anlage zur Beschlussvorlage zum Mobilitätsplan Zukunft vorgelegte Abwägung der Stellungnahmen ist zu überarbeiten. Insbesondere die Anregungen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind korrekt darzustellen, detaillierter zu prüfen und fachlich zu bewerten. Berechtigte Hinweise sind zu berücksichtigen. Bis zur Vorlage der Überarbeitung ist der Beschluss zum MOPZ zurückzustellen.

 

Begründung:

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange dient der intensiven Einbeziehung fachlicher Hinweise wichtiger Akteure. Im Rahmen des TÖB- Beteiligungsverfahrens gegebene Anregungen sind daher fachlich detailliert zu prüfen und im Gesamtinteresse abzuwägen. Fachlich berechtigte Anregungen sind bei der weiteren Bearbeitung der Planung zu berücksichtigen. Über das Ergebnis der Abwägung entscheidet die Bürgerschaft.

Die zum MOPZ-Entwurf eingebrachten Anregungen wurden in der Abwägungsdokumentation zum Teil sehr verkürzt bzw. sinnentstellt dargestellt, so dass die gegebene Begründung für die Bürgerschaft nicht ersichtlich ist. Üblich ist, den Originaltext aus den Stellungnahmen in die Abwägung zu übernehmen. Viele Anregungen wurden nicht berücksichtigt und mit Pauschalantworten „weggewogen", so dass bezweifelt werden muss, dass eine fachlich fundierte Befassung durch den Gutachter bzw. durch die Verwaltung erfolgt ist. Als Anlage sind dazu zwei Beispiele dargestellt.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

x

 

 

3.Beschleunigung des Busverkehrs durch Grüne Welle / Verzicht auf die Maßnahme Ö-13 Einrichtung einer Busspur auf dem Mühlendamm zu Lasten einer Kfz-Spur stadtauswärts

 

Beschluss:

Die in der Liste der Umsetzungsmaßnahmen des MOPZ (Anlage1, Seite 5) enthaltene Maßnahme „ÖPNV-Trasse (Busspur) Tessiner Straße - Mühlendamm" ist wie folgt anzupassen:

Auf die Ausweisung einer Busspur zu Lasten einer Kfz-Spur stadtauswärts ist zu verzichten. Die Beschleunigung des Busverkehrs auf der Achse Tessiner Str. - Mühlendamm ist vorrangig durch die Koordinierung der Lichtsignalanlagen (LSA) mit Einrichtung einer funktionierenden Grünen Welle für den Kfz- und Busverkehr unter Einbeziehung aller LSA in der Tessiner Str., Neue Warnowstr., Bleicherstr., Am Güterbahnhof und Steintor zu gewährleisten.

 

Begründung:

Als wirksame Maßnahme zur Beschleunigung des Busverkehrs sollte eine funktionierende Grüne Welle auf der Achse Tessiner Str. - Mühlendamm - Steintor umgesetzt werden. Eine Verbesserung des stadteinwärts geführten Verkehrs ist mit der Umgestaltung der Steintorkreuzung durch die geplante Änderung der Zuführung zum ehem. Güterbahnhof (Linksabbiegemöglichkeit in die Bleicherstraße entfällt) und die Erneuerung der Steuerungstechnik der Lichtsignalanlagen ohnehin vorgesehen. Die zu erwartenden positiven Effekte sind abzuwarten. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Bevorrechtigung des Busverkehrs in Höhe Bleicherstraße teilweise Mitverursacher der Verkehrsprobleme ist.

Bei Reduzierung auf eine Fahrspur stadtauswärts auf dem Mühlendamm wäre die Leistungsfähigkeit des stadtauswärts fließenden Verkehrs insbesondere an den Knoten nicht mehr gegeben. Der Verkehr würde sich stadtauswärts ebenso stauen wie jetzt stadteinwärts zu beobachten. Der auswärts fließende Verkehr (Zufluss aus August-Bebel-Str., Richard-Wagner-Str., Steinstraße, Wallstraße und zwei Zuführungen Wohngebiet ehem. Güterbahnhof) muss reibungslos und zügig aus der Stadt abgeführt werden.

Zu beachten ist außerdem, dass eine unmittelbare Wechselwirkung zwischen den Verkehrsachsen Tessiner Str. - Mühlendamm und L22 Rövershäger Chaussee - Am Strande besteht. Kapazitätsprobleme auf dem Mühlendamm würden zu einer noch höheren (ggf. nicht mehr verkraftbaren) Verkehrsbelastung auf der L22 führen. Die Umweltprobleme (Luft und Lärm) an der L22 würden weiter verschärft. Darüber hinaus führt die Einschränkung des Mühlendamms stadtauswärts in der Konsequenz dazu, dass diese Verbindung unattraktiver wird und noch mehr Verkehrsteilnehmer die Neue Warnowstraße nutzen würden.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

x

 

 

4.Leistungsfähigkeit und Verkehrsfluss im Hauptstraßennetz (innerer und äußerer Tangentenring und Zubringern) sichern und verbessern

 

Beschluss:

Bei der Umsetzung der Maßnahmen AV-2, AV-3, AV-4, AV-5, AV-10, AV-11, RF-1 und RF-2 des Mobilitätsplanes Zukunft (Anlage 1 Liste der Umsetzungsmaßnahmen) sowie dem Schlüsselprojekt Abschnitt 9.3.10 „Verkürzung der Wartezeiten für den Fußgänger und Radverkehr zwischen Stadthafen - Innenstadt - Vögenteich", Seite 84) sind folgende Grundsätze zu beachten und aufzunehmen:

 

Erhalt und Verbesserung des Verkehrsflusses auf der L22 als wichtigste Verkehrsachse: Zusätzliche Querungsmöglichkeiten ausschließlich als niveaufreie Lösungen, Verzicht auf zusätzliche Lichtsignalanlagen (Maßnahme F-2), Verzicht auf zusätzliche Linksabbieger im Bereich Hamburger Str. (Maßnahme K-22), wenn dadurch die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird

Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs im Hauptstraßennetz als prioritäres Ziel, um Verkehrszunahme kompensieren zu können

oKonsequente Verbesserung des Verkehrsflusses durch Optimierung der Verkehrssteuerung durch den Einsatz neuer Technik und Koordinierung der Lichtsignalanlagen (Grüne Welle) auf wichtigen Hauptverkehrsachsen auch in der Nebenzeit (insbesondere L22 Rövershäger Chaussee bis Schutow, Tessiner Str. - August-Bebel-Str. - Parkstraße/ Dethardingstr. - Satower Str./ Nobelstr. Südring - Am Strande)

oBeseitigung von Engpässen durch leistungsfähige Umgestaltung bzw. Ausbau von Verkehrsknoten (z.B. L22/ Neue Warnowstr., Steintor, alle Knoten Südring - Am Strande) mit Prüfung niveaufreier Knotengestaltung

 

Begründung:

Die positive Entwicklung der Hansestadt und der Region Rostock bedeutet, dass mit einer deutlichen Verkehrszunahme zu rechnen ist. Um auf Neubauprojekte möglichst verzichten zu können und die Zunahme des Verkehrs im Bestandsnetz kompensieren zu können muss der Verbesserung der Leistungsfähigkeit durch Optimierung der Verkehrssteuerung (Grüne Welle) und dem Ausbau von nicht leistungsfähigen Knoten eine deutlichere Priorität beigemessen werden. Aus Gründen der Luftreinhaltung, Lärmminderung und Stauvermeidung muss der Verkehrsfluss verbessert werden.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

x

 

 

5.Verzicht auf Pförtnerampeln / Pförtneranlagen / Zuflusssteuerung / Synchronisations- oder Pufferzonen

 

Beschluss:

Bei der Umsetzung der Maßnahme VM-1-3 des MOPZ (Anlage 1, Liste der Umsetzungsmaßnahmen, Seite 10) ist auf den Kfz-Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen wie Pförtnerampeln, Pförtneranlagen, Zuflusssteuerung, Synchronisations- oder Pufferzonen zu verzichten.

Im Abschnitt 6.3.7 (Seite 36) ist der Satz: „Ein flüssiger Verkehrsablauf im innerstädtischen Straßennetz und nach/ in Warnemünde hat Vorrang vor dem Außenbereich mit Strecken ohne angrenzende Wohnbebauung." zu streichen

 

Begründung:

Rostock ist Regiopole, Ober- und Wirtschaftszentrum. Viele Pendler sind darauf angewiesen, ihren Arbeitsplatz zu erreichen, ein ungehinderter Zugang mit allen Verkehrsmitteln ist zu gewährleisten. Deshalb ist auf die im Rahmen des Verkehrsmanagements vorgesehene Einführung von Pförtneranlagen, Pförtnerampeln o.ä. zu verzichten. Die Stadt muss ihre Verkehrsprobleme wirksam lösen, statt Staus mittels längeren Rotphasen an den Stadtrand zu verlagern.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

6

 

Abgelehnt

x

 

 

6.Gewährleistung von Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Leichtigkeit des Verkehrsnetzes

 

Beschluss

In den Abschnitt 4 (ab Seite 12) des Mobilitätsplanes Zukunft sind neben der verkehrspolitischen Zielsetzung zur Beeinflussung des ModalSplits zu Gunsten des Umweltverbundes die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit, Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs als wichtige Ziele zu definieren.

Die Begriffe „größtmögliche" Reduktion (Seite 15), „größtmögliche" hohe Umweltverträglichkeit (Seite 16) und „maximalen" Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Seite 16) sind zu streichen.

 

Begründung:

Der Mobilitätsplan Zukunft muss die Mobilitätsansprüche aller Nutzergruppen restriktionsfrei berücksichtigen. Dies betrifft sowohl die unterschiedlichen Ansprüche der Bevölkerung als auch von Pendlern, Besuchern und wirtschaftsrelevanten Verkehren.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

7

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

x

 

 

7.Ausreichendes Parkraumangebot

 

Beschluss:

Im Mobilitätsplan Zukunft ist die Maßnahme RV-5 (Anlage1, Liste der Umsetzungsmaßnahmen, Seite 4) „städtebauliche Entwicklung des Stadthafens ohne Ersatzmaßnahmen für den Entfall des Ruhenden Verkehrs" zu streichen. Dafür ist aufzunehmen: „Bei der städtebaulichen Entwicklung des Stadthafens sind die entfallenden Stellplätze sind zu kompensieren".

Ein ausreichendes Parkraumangebot ist sicherzustellen. Das Parkraumkonzept der HRO ist fortzuschreiben. Entfallen durch Bebauung oder Umgestaltung benötigte öffentliche Stellplätze, sind diese i.d.R. im gleichen Gebiet durch Neubau zu kompensieren. Auf die Maßnahme RV-5 „Ersatzloser Wegfall der Stellplätze im Stadthafen" ist zu verzichten.

 

Begründung:

Die Bevölkerung und die Wirtschaft sind auf ein ausreichendes Parkraumangebot angewiesen. Besonders problematisch stellt sich die Situation in der Innenstadt, angrenzenden Stadtgebieten und Warnemünde dar.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

 

8.Busspur Warnemünde

 

Beschluss:

Im Mobilitätsplan Zukunft (Anlage 1, Liste der Umsetzungsmaßnahmen, Seite 6) ist die Maßnahme Ö-28 „Busspur auf der B 103 nach Warnemünde" wie folgt zu ändern: „Prüfung einer dauerhaften Einrichtung durch Bau einer zusätzlichen separaten Busspur auf der B 103 nach Warnemünde".

 

Begründung:

Mit der Formulierung soll klargestellt werden, dass die Einrichtung der Busspur zusätzlich und nicht zu Lasten dringend benötigter vorhandener Verkehrsfläche eingerichtet wird und damit kein Nadelöhr auf der Hauptzufahrt der B103/E55 vor Warnemünde entsteht.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

 

9.Flächenfreihaltung Südtangente

 

Beschluss:

Im Mobilitätsplan Zukunft ist in Abschnitt 8 (Seite 75) der Satz zu streichen: "Ein entsprechender Korridor ist bis zur Vorlage eines abschließenden Ergebnisses der Machbarkeitsstudie freizuhalten".

Stattdessen ist folgender Satz einzufügen: „Ein entsprechender Korridor ist unabhängig vom Ergebnis der Machbarkeitsstudie langfristig freizuhalten".

 

Begründung:

Auch wenn die Machbarkeitsstudie zur Südtangente nicht zu dem Ergebnis kommen sollte, dass der Bau einer Südtangente zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, sollten die Flächen langfristig freigehalten werden, um die Möglichkeit der Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt (ggf. nach 2030) offen zu halten.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

 

10.Evaluierungsprozess verbindlicher regeln

 

Beschluss:

Der Beschlusstext wird um einen 2. Punkt ergänzt:

Eine Evaluierung des MOPZ erfolgt nach 3 - 5 Jahren.

 

Begründung:

Im Abschnitt 10 sind Monitoring, Evaluierung und Berichterstattung zwar umfangreich beschrieben, eine Verbindlichkeit für eine Evaluierung ist jedoch nicht gegeben. Insbesondere wenn sich grundlegende Rahmenbedingungen und -planungen ändern, wie z.B. der Flächennutzungsplan oder die Gewerbeflächenkonzeption entwickelt oder aktualisiert werden, muss eine Anpassung des Mobilitätsplanes Zukunft erfolgen.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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