10.10.2017 - 6.1 Keine Bebauung des LSG Diedrichshäger Land

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Dr. Fischer:

Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu oben genannter Beschlussvorlage hätte den Ortsbeirat bereits am 08.08.2017 erreichen müssen und liegt nunmehr erst nach Behandlung in der Bürgerschaft vom 13.09.2017 vor.

 

Die Bürgerschaft ist dem Pkt. 2. der Stellungnahme des OB mehrheitlich gefolgt, der einen Beschluss zur Herausnahme des LSG aus den Prüfflächen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) als rechtswidrig bezeichnet.

 

Nach Ansicht des Strukturausschusses hätte die auch für Entscheidungen über den FNP zuständige Bürgerschaft durchaus Vorgaben zur Herausnahme von Teilen des Stadtgebietes aus den Abwägungsverfahren  machen können, wenn dafür berechtigte Gründe vorliegen.

Diese Gründe liegen insofern vor, dass gerade Bebauungen im LSG nach

§ 4 Nr. 3 der LSG-VO verboten sind.

 

Nach Beschlusslage der September-Sitzung der Bürgerschaft ist ein separates B-Planverfahren außerhalb der Fortschreibung des FNP abgewehrt worden.

Jedoch ist damit zu rechnen, dass im laufenden Verfahren erneut die umstrittene Fläche Nr. 2 und ggf. auch 3 und 4 des LSG als Prüfflächen im FNP bearbeitet werden.

 

Herr Bothur und Prof. Dr. Neßelmann erläutern die Entscheidung, warum der Punkt 2 aus dem Antrag zurückgezogen wurde. In den Fraktionen der Bürgerschaft wurde über diesen Antrag gesprochen.

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