10.10.2017 - 4 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Herr Schönwälder informiert:

 

Es liegt ein Schreiben von Herrn Droese, Ortsbeiratsvorsitzender im Stadtteil Schmarl, zur Planung eines gemeinsamen Stadtteilfestes des Nordwestens, anlässlich des 800. Stadtgeburtstages vor. Der Ortsbeirat Schmarl hat sich dafür ausgesprochen und möchte wissen, ob sich auch der OBR Evershagen ein gemeinsames Fest des Nordwestens mit der Volkssolidarität vorstellen kann. Es sollte dann ein Organisationsteam aus den Stadtteilen gebildet werden. Herr Schönwälder findet diese Idee gut und würde positiv antworten. Es wäre sinnvoll, je ein OBR Mitglied aus jedem Ortsbeirat für das Organisationsteam, zeitnah zu bestimmen.

 

Die Freie Grundstücksfläche Bertolt-Brecht-Str./Knud-Rasmussen-Str./Martin-Andersen-Nexö-Ring in Rostock-Evershagen, ist im Städtischen Anzeiger zum Verkauf ausgeschrieben.

 

In einem Zeitungsartikel der Ostseezeitung, zum Tag des offenen Gebets am 04.10.2017, fand der evtl. neu entstehende Gebetsraum in Evershagen Erwähnung.

 

Die Eröffnung der neuen Brücke im Stadtteil findet am 13.10.2017 um 12.00 Uhr statt. Herr Lange und Frau Weißig werden teilnehmen. Herr Schönwälder bittet die anwesenden OBR Mitglieder, sich gern anzuschließen.

 

 

Frau Koch informiert:

 

Es liegt ein Antwortschreiben vom Amt für Verkehrsanlagen zur Parkplatzausfahrt in der Maxim-Gorki-Straße vor. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die vorhandenen Sichtbeziehungen innerhalb der ausgewiesenen Tempo-30-Zone an dieser Stelle gut und uneingeschränkt sind. Somit gibt es keinen Rechtsgrund und damit keine Ermächtigungsgrundlage zur Entfernung des Parkplatzes.

 

Das Amt für Verkehrsanlagen informiert über die Realisierung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Hedda-Zinner-Weg in Rostock-Evershagen. Die Erneuerung ist in der Zeit von der 38. KW 2017 bis 46. KW 2017 beabsichtigt.

 

Die Behandlung der Beschlussvorlage „ Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für allgemein bildende Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock“ ( Schuleinzugsbereichsatzung) kann ab November 2017 vorgenommen werden.