27.09.2017 - 6.3 Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstel...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bau- und Verkehrsausschuss des OBR hat sich mit der Vorlage beschäftigt.

Herr Aßmann berichtet aus der Sitzung.

Der Ausschuss empfiehlt dem OBR Zustimmung sowie folgende Änderungsanträge:

 

  1. Die Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze gem. § 4 beträgt in Zonen I und II 25 Prozent, bei Wohnungen 50 Prozent. Die Verringerung um 50 Prozent soll auch gelten für: Schulen/Hochschulen und Studentenwohnheime.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag 1:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:6

Dagegen:0Angenommenx

Enthaltungen:1Abgelehnt

 

  1. Wenn die zur Schaffung von Kfz-Stellplätzen zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreicht um alle notwendigen Plätze auszuweisen und herzustellen, sind die barrierefreien Stellplätze zuerst und vorrangig gegenüber nicht barrierefreien Stellplätzen auszuweisen.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag 2:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:7

Dagegen:0Angenommenx

Enthaltungen:0Abgelehnt

 

 

Frau Krönert erläutert ein Beispiel r die Anwendung eines Mobilitätskonzeptes. Wenn ein Carsharing-Stellplatz entsteht, dann verringert sich ein privater PKW-Stellplatz.

 

Die Satzung wird rückwirkend ab 2012 gelten.

Reduzieren

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt