28.06.2017 - 5.3 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ?Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Fritsche erläutert, dass es bereits einen rechtkräftigen B-Plan gibt. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die Teilfläche SO 1 (Sondergebiet Möbel) in ihrer Nutzungsart (gewerbliche Baufläche) geändert werden, welche mit dem Einzelhandelskonzept konform geht. Hier wird dem Ansiedlungsersuchen eines Großmarktes entsprochen. Für dieses Vorhaben verschlechtert sich die Verkehrssituation nicht, ein Ausbau des Knotens ist dafür nicht erforderlich, eine Notwendigkeit besteht aber weiterhin, dafür werden Planungsleistungen im Haushalt eingestellt.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Auslegungsbeschluss 2010/BV/1481 wird aufgehoben.

    Für eine Teilfläche des Bebauungsplans soll die 1. Änderung des

    Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf“ erneut aufgestellt

    werden.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark

    Brinckmansdorf” (Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der

    vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen. 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/2700:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage