06.06.2017 - 5.1 Bebauungsplans Nr. 09.W.174 "Wohnen am Hüerbaasweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Scheube erläutert, dass seit 2009 das Thema durch den OBR begleitet wird.

Die Größe des Festsetzungsbereiches hat sich im Laufe der Zeit auf 0,6 ha reduziert.

Herr Hortig ergänzt dass, im Ergebnis der vorliegenden Abwägung keine wesentlichen Änderungen im B-planentwurf vorgenommen werden mussten

  • die Landesforst MV hat die Waldumwandlung in Aussicht gestellt
  • durch ein externes Unternehmen wurde ein Baumgutachten erstellt
  • Verkehrsflächen werden festgesetzt und können bei Nichtverwendung veräert werden
  • die Antragstellung zur Waldumwandlung wird parallel zum Bauantrag erfolgt

 

Folgende Nachfragen ergaben sich in der anschließenden Diskussion

  • warum die Verkehrsfläche festgesetzt werden muss, die vorhandene Straßenbreite ist ausreichend
  • Befürchtungen, dass Straßenbaubeiträge umgelegt werden
  • wie viele neue Häuser sind geplant
  • wie viele Bäume werden gefällt

 

Herr Hortig macht darauf aufmerksam, dass die Erarbeitung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich ist, in dem auch Verkehrsflächen festgesetzt werden müssen.
Ein Ausbau der Straße wird nicht erfolgen. Nicht erforderliche Flächen können u. U. interessierten Anliegern angeboten werden. Die Größe der Bebauungsflächen ist im B-Plan festgelegt. Einzelheiten zur Bauweise werden im Bauantrag dann zu entnehmen sein.

Zu den ausreichenden Verkehrsflächen informierte Herr Scheube anhand von Bildmaterial, dass die vorhandene Gehwegbreite von 2,00 m teilweise auf 1,30 m eingeengt ist, da einige Grundstückseigentümer durch Sträucher diesen öffentlichen Weg einengen. Den Anwohnern wird ein Rückschnitt empfohlen, bevor das Ordnungsamt sich der Sache annimmt.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 12.W.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“, begrenzt

 

im Norden:durch die Tessiner Straße und den künftigen Ersatzwaldweg südlich der Bestandsgebäude Hüerbaasweg 9 und Tessiner Str. 101

im Osten:durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“,

im Süden:durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung Kassebohm, südlich der ehemaligen Kaufhalle,

im Westen:durch den Wald „Cramons Tannen“,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.

 

 

3.Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage