04.05.2017 - 7.1 "Vergrämung" gegen Stadttauben auf dem S-Bahnho...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Zander stellt den Sachverhalt aus seiner Sicht dar. Stadttauben sind verwilderte Haustauben. Sie unterliegen nicht dem Jagdrecht. Sie sind als Gesundheitsschädlinge eingestuft, womit das Gesundheitsamt zuständig ist. Die Frage des Tierschutzes ist Aufgabe des Veterinäramtes. Es gibt seit Jahren einen Taubenbestand in der Stadt. es ist aber kein Anwachsen zu beobachten. Es gibt auch keine Beschwerden, eher über Möwen. Hierzu gab es eine Anfrage der CDU-Fraktion. Vergrämungsmaßnahmen sind nur durch zugelassene Schädlingsbekämpfer zulässig.

Zur Kontrolle der Bestände gibt es die Möglichkeit der Errichtung von Taubenschlägen. Dazu müssen aber die anderen Nistmöglichkeiten und unkontrollierte Fütterung unterbunden werden. Weiterhin muss die Versorgung der Tiere gesichert sein. Es gab schon einen ersten Versuch durch die WIRO. Aber die Fragen Wo? und Wer? konnten nicht geklärt werden. Die Erstfinanzierung ist unproblematisch. Die Betreuung kann nicht abgesichert werden.

 

Frau Dr. Bacher stellt ihre Erfahrungen vor. Die Tauben bevorzugen bestimmte Standorte. und sie sind aggressiver geworden.

 

Herr Engelmann bringt seine Recherchen aus Würzburg ein. Danach muss die Betreuung ehrenamtlich sichergestellt werden und die Fütterung an anderen Standorten muss eingestellt werden.