16.03.2017 - 4.4 Prüfauftrag zur Änderung des Flächennutzungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Datum:
- Do., 16.03.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert das Ergebnis des Prüfauftrages. Nach der aktuellen Einschätzung sind die ausgewiesenen Flächen 2 und Teile von den Flächen 3 und 4 grundsätzlich für eine Bebauung geeignet. Die Flächen wurden zu einem früheren Zeitpunkt als ungeeignet eingestuft. Es hat sich eine neue Situation ergeben. Mit der aktuellen Haushaltsprognose ist der Bedarf für Wohngebiete im küstennahen Umfeld nachgewiesen. Es wird empfohlen, ca. 140 EFH im ostseenahen Raum pro Jahr anzubieten. Die Alternativenprüfung hat ergeben, dass entsprechende Flächen entlang des Küstenraumes nicht mehr vorhanden sind. Neue Flächen im Bereich Markgrafenheide oder Warnemünde sind nicht vorhanden. Die Flächenprüfung ist mit den Fachämtern erfolgt.
Herr Prechtel nimmt für den Ortsbeirat Stellung. Dieser lehnt die Vorlage ab. Es wird hier ein Tabubruch gesehen. Das Schutzgebiet existiert seit den 60iger Jahren. Wenn der Schutzstatus aufgehoben wird, kommen weitere Flächen hinzu. Damit werden die eigenen Regeln gebrochen.
Frau Jahnel äußert sich dahingehend, dass es nicht akzeptabel ist, für wenige Personen die Räume freizugeben.
Frau Dr. Bacher sieht die Zunahme der Bevölkerung und die Notwendigkeit zur Schaffung von Wohnraum als übergeordnetes Ziel. Die Prinzipien des Landschaftsschutzes dürfen dafür aber nicht aufgehoben werden.
Herr Döring macht deutlich, dass die Bebauung des Golfplatzes schon der Dammbruch war. Die Bebauung der Flächen löst nicht die Wohnungsprobleme.
Für Frau Peters ist der Sachverhalt nicht nachvollziehbar.
Herr Bauer ist der Meinung, dass in allen Stadtgebieten nach Bebauungsmöglichkeiten gesucht werden muss. Auch diese Gebiete dürfen nicht ausgenommen werden.
Frau Krönert äußert ihre Meinung, dass aus Gerechtigkeitsgründen alle Stadtteile betrachtet werden müssen. Aber die Bebauung eines Landschaftsschutzgebietes geht nicht.
Der Ausschuss erteilt auf Antrag von Herrn Engelmann Herrn Seidel Rederecht. Er ist Vertreter der Golf GmbH. Diese möchte zusammen mit der WIRO die Flächen entwickeln. Er sieht dies nicht als Tabubruch. Eine Neubetrachtung ist erforderlich. Die Ausweisung war nicht zwingend notwendig. Eine Ausnahme ist möglich.
Frau Jens ist der Meinung, dass nach vielen Jahren die Entscheidungen überprüft werden können. Aus ihrer Sicht ist aber die Schutzwürdigkeit immer noch gegeben. Es ist auch die Frage, wie hebt man den Schutzstatus wieder auf.
Frau Dr. Fischer-Gäde stellt klar, eine Herausnahme oder Auflösung ist möglich. Es stellt sich die Frage nach der Höhe des öffentlichen Interesses. Die Abwägung hat hier nach rein fachlicher Betrachtung stattgefunden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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