15.02.2017 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

1.In der letzten Sitzung des Ortsbeirates wurden Nachfragen bezüglich der Straßenreinigungssatzung an uns herangetragen.

In der Anlage der Satzung, dem Straßenverzeichnis, sind zum Beispiel, die Albin - Köbis - Straße und der Dünenweg nicht enthalten.

Des Weiteren gab es die Nachfrage, was der Begriff - Wohnsammelstraße - in Rahmen der benannten Satzung bedeutet. Das Amt für Umweltschutz, hat dazu mitgeteilt, dass beide benannten Straßenzüge keine große Verkehrsbedeutung haben, sondern lediglich dem Anliegerverkehr dienen. Demzufolge sind Reinigung und Winterdienst auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Gemeindestraßen, die den Anliegerverkehr zu einer Hauptverkehrsstraße führen, sind als Wohnsammelstraßen definiert.

Die Unterteilung in Hauptverkehrsstraßen, Wohnsammelstraßen und Wohnstraßen erfolgt entsprechend der Verkehrsbedeutung einzelner Straßenzüge. Danach richtet sich die Einordnung der Winterdienstdringlichkeitsstufen A, B oder C. Für einen Großteil an Straßenzügen nimmt die Gemeinde nur die Reinigung und den Winterdienst auf der Fahrbahn vor, die Gehwegreinigung ist auch hier Anliegerpflicht. Als Gegenleistung für die öffentliche Leistung auf der Fahrbahn wird eine Benutzungsgebühr (Straßenreinigungsgebühr) erhoben. Der Ortsbeirat hat die Möglichkeit von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch zu machen und die Aufnahme beider Straßenzüge in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung anzuregen. Die Entscheidung der Aufnahme einer Straße in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung liegt im Ermessen der Kommune. Ein Anspruch auf Aufnahme der öffentlichen Reinigung besteht nicht.

 

2.In der letzten Sitzung ist der aktuelle Sachstand zur Pflege des Straßenbegleitgrüns im Buddentannenweg hinterfragt worden. Das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt hat uns dazu mitgeteilt, dass ein Kostenvoranschlag vorliegt und derzeit die Beantragung der notwendigen finanziellen Mittel erfolgt. Nach der Mittelfreigabe werden die pflegerischen Arbeiten durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege vorgenommen.

 

3.Auf die Nachfrage des Ortsbeirates zur Baumfällgenehmigung im Bereich hinter dem Netto Markt, Albin-Köbis- Straße 5d, hat das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege mitgeteilt, dass aktuell keine solche Genehmigung erteilt wurde. Die letzte Fällgenehmigung für den Bau des Netto Marktes wurde am 24.03.2010 erteilt. Der Fällantrag von Scanhaus für die benachbarten Flächen vom 26.01.2011 wurde durch das Amt am 04.02.2011 abgelehnt, da zu der Zeit weder eine Baugenehmigung noch ein rechtskräftiger B- Plan vorlag. Morgen findet ein Vor- Ort- Termin statt. Es soll dabei geklärt werden, ob es sich bei den Baumfällungen um einen Verstoß gegen die Baumschutzsatzung bzw. das Naturschutz Ausführungsgesetz MV handelt. Rechtliche Schritte würden bei einem Verstoß eingeleitet werden.

 

4.In der letzten Sitzung hat der Ortsbeirat festgelegt, über den Senator für Bau und Umwelt zu erfragen, wie weit der Abschnitt der Yachthafenresidenz zur Beräumung des angespülten Unrates, nach der Sturmflut Anfang Januar geht und was die Stadt gegen die Unmengen von Müll unternehmen wird. Das Amt für Umweltschutz hat dazu mitgeteilt, das laut der Tourismuszentrale, sämtliche betroffene Strandbereiche bereits gereinigt wurden, mit Ausnahme des Bereiches für den die Yachthafenresidenz, gemäß Bewirtschaftungsvertrag zur Reinigung verpflichtet ist. Die Betreiber der Yachthafenresidenz kommen derzeit wohl ihren Pflichten nicht nach. Die Tourismuszentrale arbeitet derzeit an der Durchsetzung der Reinigungspflicht.

 

5.Herr Rahn hat nachfragen lassen, wann die Dünenanpassungen in Markgrafenheide stattfinden und damit die scharfen Abbrüche an den Dünen wieder abschrägt werden. Die Tourismuszentrale hat uns dazu mitgeteilt, dass das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres - Mecklenburg als zuständige Institution für die Vorrichtung, Instandhaltung und Herrichtung der Küstenschutzanlage zuständig ist. Auf Nachfrage hat das StALU-MM mitgeteilt, dass erforderliche Maßnahmen in der 5. Kalenderwoche eingeleitet wurden.