26.01.2017 - 4.2 Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2021

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Höhne erläutert das Haushaltssicherungskonzept. Notwendig ist das HASIKO, solange die Stadt Schulden hat. Der Schuldenstand hat sich auf 76,5 Mio. EURO verringert. Mit dem HASIKO ist eine vollständige Entschuldung bis 2019 geplant. Inzwischen erkennt die Rechtsaufsichtsbehörde die Maßnahmen der Hansestadt Rostock an. Es enthält 14 Maßnahmen, die eine Fortführung darstellen. Eine neue Maßnahme ist die zentrale Bewirtschaftung der Parkplätze. Bisher haben verschiedene Ämter Parkplätze in Bewirtschaftung. Diese soll nun zentralisiert werden. Davon werden sich Einspareffekte versprochen.

 

Frau Dr. Fischer-Gäde stellt den Prüfauftrag dar, den ihr Amt betrifft. Hier soll über Optimierung von Vergabe als Fremdleistung und Eigenleistung ein Einsparpotenzial erzielt werden. Es werden 600.000,- EURO veranschlagt und das mit 26 Stellen beziffert. Diese Summe erscheint ihr zu hoch. Auch sind Einsparungen am Personal nicht mehr sinnvoll. Die Grenze der Belastbarkeit ist schon lange erreicht.

Die Summe ist nicht erreichbar. Das Amt wäre nicht mehr handlungsfähig.

 

Frau Höhne wirft ein, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt.

 

Herr Engelmann stellt fest, dass das Grünamt bisher immer betroffen war. Die Aufgaben können dort kaum noch erfüllt werden.

 

Frau Jahnel macht deutlich, dass die Grünflächen erweitert werden. Mit jedem B-Plangebiet kommen Flächen dazu, die gepflegt werden müssen. Die finanzielle Ausstattung wird aber regelmäßig gekürzt. Die Flächen müssen aber irgendwie gepflegt werden. Weiterhin bemängelt sie den Einsatz von Rücklagen für den Rückkauf der Wasserversorgung.

 

Frau Höhne antwortet, dass vom WWAV eine Stellungnahme vorliegt, wonach keine zusätzlichen Kredite notwendig werden und die Maßnahme bestätigt wird.

 

Herr Nadolny fragt nach einer Regelung, wonach bei unter 10% Kassenkrediten keine Zustimmung der Rechtaufsicht mehr notwendig ist.

 

Frau Höhne sichert zu, diesen Sachverhalt zu klären und die Regelung bis zur Bürgerschaftssitzung zuzuarbeiten.

 

Der Ausschuss wird einen Änderungsantrag stellen:

 

In der Anlage ist die Maßnahme 2017/3.08 zu ändern:

1.              Der Konsolidierungsbeitrag ist von 600.000,00 € auf 300.000,00 € zu ändern und ist wie folgt im Prüfauftrag darzustellen:

"Die Durchführung der in Eigenregie und Fremdvergabe realisierten Arbeiten der oben genannten Kostenträger werden von OE 67 so neu organisiert, dass ein Konsolidierungsbeitrag von mindestens 300.000,00 € pro Jahr gehoben und erzielt wird."                                                       

2.              Der Sachverhalt zur Personalreduzierung ist zu streichen.

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

 

Es erfolgt die Abstimmung zum Haushaltssicherungskonzept in der Fassung des Nachtrags für den Teil, der den Ausschuss inhaltlich betrifft.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage