11.01.2017 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 08.WA.170 "Thierfelderstraße"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert, dass das Ziel der vorliegenden Planung die Entwicklung des Standortes für mehrgeschossigen Wohnungsbau (300 Wohneinheiten) ist. Weiterhin soll im Plangebiet auch studentisches Wohnen möglich sein und es ist eine  Gemeinbedarfsfläche für eine Kita ausgewiesen. Die Tierklinik wird im vorhandenen Bereich verbleiben, das Tierheim wird verlagert. Die verkehrliche Anbindung des Standortes ist  über einen Kreisverkehr (Einmündung Voßstraße) geplant.

Der Änderungsantrag des OBR Hansaviertel beinhaltet eine Wegeführung zwischen zwei Verkehrsträgern. Die Absicherung der Wegeführung ist über einen Vertrag mit dem KOE möglich.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr.08.WA.170 „Thierfelderstraße“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 08.WA.170 für das Wohngebiet “Thierfelderstraße“, begrenzt

 

im Norden               durch die Straßenbahnlinie zum Neuen Friedhof

im Osten                             durch die Parkstraße

im Süden               durch die Satower Straße

im Westen               durch das Universitätsgelände am Dr.-Lorenz-Weg und das Gelände des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), mit den örtlichen Bauvorschriften, (Anlage 2) als Satzung.

 

3.              Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt. 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2016/BV/2277 einschließlich Änderungsantrag 2016/BV/2277-02 (ÄA):

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

  0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

  0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage