11.01.2017 - 4.2 Alexander Prechtel (für den Ortsbeirat Seebad W...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Fromm, Leiter des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde, nimmt zum Antrag Stellung und erläutert die durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses 2016/AN/1465. Es wurde seit August ein Wach- und Sicherheitsdienst mit der Kontrolle und Kassierung der Kurabgabe auf den Parkplätzen Wilhelmshöhe, Doberaner Landstraße, Mitte und Mittelmole beauftragt. In der Stellungnahme zum Antrag (2016/AN/2365-01 (SN) wurden die Einnahmen (7.270,- €) und Aufwendungen (7453,20 €) gegenüber gestellt. Eine Ergänzung der Satzung würde nur die Verantwortlichkeiten (WIRO, Amt für Verkehrsanlagen, VTP Projektmanagement) zur Kassierung und Kontrolle der Kurabgabe neu regeln. Die Ausweisung eines Wohnmobilstellplatzes mit entsprechender Infrastruktur ist eine nachhaltigere Maßnahme für Warnemünde, um die Kurabgabe aus Übernachtungen dieser Urlauber zu steigern.

Die Mehrheit der Mitglieder sehen hier kein Einklang von Aufwand und Nutzen.  Auch die WIRO würde sich außerstande sehen, diese Abgabe einzufordern, so Herr Dr. Schmidt (CDU und Mitglied im Aufsichtsrat der WIRO). Auf Nachfrage erläutert Herr Fromm, dass der Wach- und Sicherheitsdienst ausschließlich für die Kontrolle und Kassierung der Kurabgabe tätig ist und keine Wachdiensttätigkeiten übernimmt. Eine Verrechnung mit Parkgebühren ist nicht möglich, da es bei der Kurabgabe lt. Satzung verschiedene Tarife gibt (Hauptsaison, Nebensaison, Zonen, Ermäßigungen) und die Aufnahme von Daten der Gäste erfolgt. Weiterhin wird festgestellt, dass man weit entfernt ist von den prognostizierten Einnahmen (100.000 €) des Ortsbeirates Warnemünde.

Herr Fromm erinnert,  dass die Maßnahmen zur Abgabepflicht auf o. g. Parkplätzen auch weiterhin im Jahr 2017 durchgeführt werden, bis der Bürgerschaftsbeschluss 2016/AN/1465 aufgehoben wird.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, die Kurabgabesatzung vom

05. November 2007 wie folgt zu ergänzen:

 

§ 6 Absatz 3 wird wie folgt ergänzt:

 

Quartiergeber im Sinne dieser Vorschrift sind auch Betreiber von Parkplätzen und Stellplätzen, die zur Aufnahme von Wohnmobilen und Wohnwagen geeignet sind.

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag 2016/BV/2365:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

9

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x

 

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Anlagen zur Vorlage