14.12.2016 - 5 Sachstand des Bauleitverfahrens B-Plan "Kehrwie...

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Wortprotokoll

Frau Schölens macht Ausführungen zum Sachstand:

-              Aufstellungsbeschluss 2011

-              auf Beschlussfassung der Bürgerschaft erfolgte eine Veränderungssperre von zwei Jahren, zulässig sind Ausnahmen von der Sperre

-              auf der heutigen Sitzung keine formale Entscheidung sondern Information über Bearbeitungsstand

-              persönliche Beratung, bei vorheriger Terminabsprache, durch das Amt jederzeit möglich - Kontaktdaten: 0381/3816162 oder duerten.schoelens@rostock.de <mailto:duerten.schoelens@rostock.de>

 

Um 19:20 Uhr erscheint Frau Krönert zur Sitzung.

 

-              beschleunigtes Planverfahren, keine Erstellung eines Umweltberichtes

-              Orientierung am Flächennutzungsplan

-              Vorprüfung Beteiligung anderer Behörden, Erstellung Schallschutzgutachten

-              im nördlichen Teil - besondere Verkehrsfläche (zweckgebunden für Verkehr/Parken)

-              keine Entstehung von zusätzlichem Verkehr im Patriotischen Weg

-              nur Flächenfestsetzung, kein Plan für Aufstellen der Schilder (später Amt 66)

-              typische Bauweise der KTV soll auch hier umgesetzt werden

-              r die Eckbebauung Kehrwieder/Friedrichstr. liegt ein Bauantrag vor

-              Kfz-Werkstatt im Inneren soll erhalten bleiben, wird im Plan mit einer Grünfläche überplant

-              Eigentümer haben bei Nachweis Bestandsschutz

 

Vom Ortsbeirat und den anwesenden Einwohnern kommen Nachfragen und Anmerkungen:

1.              he der Eckbebauung?

-              mindestens 19,5m, maximal 21m über Wasserspiegel

-              umliegende Gebäude haben die gleichen Höhe

2.              Der Bauausschuss des Ortsbeirates äert den Wunsch, mehr Mischgebiet zuzulassen, um Werkstätten und Vereine zu erhalten. Die Lebendigkeit des Stadtteils soll erhalten werden.

 

 

Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass für den östlichen Teil des B-Plan-Gebietes durch geeignete Festlegungen (z.B. Ausweisung eines Mischgebietes oder Festlegungen im textlichen Teil die Ansiedlung von nicht störenden Gewerbe, Freiberufler, Kunst-und Kreativwirtschaft oder Kleingewerbe gefördert wird.