23.11.2016 - 4.3 Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller erläutert, dass die Satzung die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Torfbrücke klarstellt. Sie regelt Innen- und Außenbereich. Die Fläche des ehemaligen Forsthauses befindet sich dann im Innenbereich. Die Bebaubarkeit der Flächen erfolgt nach § 34 BauGB.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Auf Grund des § 34 Abs. 4 Nr.1 und 3 des BauGB 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes v. 20.Oktober 2015 beschließt die Bürgerschaft die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Torfbrücke (Anlage 2).

 

3.              Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2016/BV/2086:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

  0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

  0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage