01.11.2016 - 8.2 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorsitzende schlägt vor, die BV 2191 und 2192 zusammen zu diskutieren und dann einzeln abzustimmen.

 

Die Verwaltung informiert, dass nach Aussagen des neuen Finanzministers die SSA eine kommunale Aufgabe sei.  Frau Bobsin merkt an, dass die SSA ein Teilgebiet der JSA sei. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Verwaltung informiert, dass die dauerhafte Finanzierung der SSA ab 2020 komplett offen sei. Aktuell sind Mittel nur bis 2017 eingestellt in Übereinstimmung mit der Bürgerschaft. Man sehe das Land in der Pflicht bzgl. der Finanzierung der SSA. Die Vorsitzende lässt die Vorlagen abstimmen.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers        IN VIA Rostock e. V.  für das Projekt  „Schulsozialarbeit an der Grundschule Lütt Matten" in      Lütten-Klein gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.12.2016 - 31.12.2016 in Höhe von 3.340,20 Euro aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 - 2020".

 

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

13

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt