03.11.2016 - 5.2 Elfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Böttner erläutert die Notwendigkeit zur Anpassung der Gebührensatzung. Die Kosten für die Fahrbahnreinigung haben sich erhöht. Deshalb müssen die Gebührensätze angepasst werden. Aufgrund der bestehenden Tarifverträge haben sich die Personalkosten erhöht, die umgelegt werden müssen.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage