12.07.2016 - 8.3 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Osterloh zeigt seine Befangenheit an.

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker  Freizeitzentrum e. V.  für das Projekt  „Schulsozialarbeit am Gymnasium Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 in Höhe von 16.935,49 Euro, auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 bis 2020 für Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), vorbehaltlich der Bestätigung des „Schulentwicklungsplanes der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Rostock, 4. Fortschreibung“.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage