22.06.2016 - 3.2 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert anhand eines Planentwurfes, dass durch diese Klarstellungssatzung in Verbindung mit einer Ergänzungssatzung Klarheit zur baulichen Nutzung der Grundstücke und somit eine städtebaulich sinnvolle Abrundung geschaffen wird. Es bestehen Bestrebungen einer Wohnbebauung der bislang unbebauten Flächen bis zum ehemaligen Standort des "Forsthauses".

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1. Für den in der Anlage 1 dargestellten bebauten Bereich im Ortsteil Torfbrücke

soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 des BauGB 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes v. 20. Oktober    2015, aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf der Satzung (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 7 und  § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2016/BV/1795:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage