07.06.2016 - 4 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

Reduzieren

Wortprotokoll

  1. In der letzten Ortsbeiratssitzung wurden die Öffnungszeiten an Kiosken, insbesondere im Kolumbusring hinterfragt. Das Sachgebiet Gaststättengewerbe, -überwachung/Veranstaltungen hat dazu mitgeteilt, dass dem Betreiber der Einrichtung bereits im Jahr 1995 eine Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes erteilt wurde. Sperrzeiten für Gaststätten regeln sich nach dem jeweiligen Landesrecht. In Mecklenburg – Vorpommern gibt es seit dem 01.08.2006 keine gesetzlichen Sperrzeiten. In der Hansestadt Rostock werden Gaststättenerlaubnisse daher grundsätzlich ohne Einschränkung der Betriebszeit erteilt. Ausnahmefälle können sich im Einzelfall aus Belangen des Baurechts oder des Immissionsschutzrechtes herleiten, was jedoch bei der hier in Rede stehenden Imbisswirtschaft nicht zutrifft. Insofern ergeben sich aus gewerberechtlicher Sicht keine Vorgaben bzw. Beschränkungen hinsichtlich der Betriebszeiten. Der Abteilung Gewerbeangelegenheiten sind seit mehreren Jahren keine Beschwerden bezüglich der in Rede stehenden Imbisswirtschaft bekannt.

 

  1. In der letzten Ortsbeiratssitzung wurden die unsanierten Gehwege nochmals angesprochen. Das Tief – und Hafenbauamt teilt dazu mit, dass die unsanierten Gehwege im Stadtteil Schmarl ca. 35 Jahre alt sind. Sie bestehen hauptsächlich aus Betonplatten. Diese sind entsprechend ihres Alters verwittert, gebrochen und teilweise durch Wurzeln verworfen. Das ausgewiesene Längsparken halb auf den Gehwegen führt zu deren Zerstörung, da der Unterbau dafür nicht ausgelegt ist. Eine grundhafte Sanierung ist nicht finanzierbar, so dass sich das Tief – und Hafenbauamt auf punktuelle Reparaturen akuter Gefahrenstellen beschränken muss.

 

  1. Zur Anfrage „Reparatur der Fahrbahn in der Industriestraße“ aus der Sitzung vom März 2016, liegt uns folgende Antwort vor. Das Amt für Verkehrsanlagen prüft zzt. den erforderlichen Umfang im Abgleich mit der doppischen Anlagenbewirtschaftung. Dabei ist zu prüfen, ob es sich bei dem erforderlichen Umfang um eine investive oder Reparaturmaßnahme handelt. Im Ergebnis der Prüfung wird das Ortsamt/ der Ortsbeirat über die weitere Vorgehensweise informiert.

 

  1. In der Reihe „Statistische Nachrichten“ ist die Broschüre „Stadtbereiche 2015“ erschienen. Hier erhält man Antworten zu vielen Fragen z.B.: “Wann entstand welcher Stadtteil? Wo leben die meisten Einwohner? Wie wird sich die Zahl der Einwohner weiter entwickeln? Welche Gewerbe haben sich wo angesiedelt? Wie ist die Versorgung mit Kindereinrichtungen und Schulen abgesichert? In dieser Informationsbroschüre werden die Stadtbereiche im Vergleich zur Stadt insgesamt und untereinander betrachtet. Die Publikation wird kostenlos im Internet unter www.rostock.de/statistik (Veröffentlichungen) als Download bereitgestellt. Im Ortsamt liegt ein Exemplar zur Einsicht vor.

 

  1. Wir durften dem Ortsbeirat heute die aktuell erschienene Informationsbroschüre des Kommunalen Präventionsrates übergeben.