31.05.2016 - 10 Kindeswohlgefährdung/Kinderschutz

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Wortprotokoll

Herr Schippmann fragt die Verwaltung, welche Konsequenzen aus den Vorfällen in Schwerin und Hamburg in Rostock gezogen werden? Was kann man aus den Vorfällen lernen? Was wird alles zur Vermeidung getan?

Die Verwaltung informiert,  dass niemand garantieren kann, dass Kindeswohlgefährdungen mit Todesfolge in der HRO nicht vorkommen. Aber es werde alles zur Vermeidung getan. Insbesondere braucht es im Fachamt eine angemessene Personalausstattung (um z. B. Vertretungsregleungen gewährleisten zu können) sowie regelmäßige Weiterbildungen der KollegInnen. In Rostock wurden Anpassungen im 8a-Verfahren vorgenommen. Die Informationskette ist im Prozess so aufgestellt, dass sie lückenlos funktioniert. Mitarbeiter, die Meldungen von Kindeswohlgefährdungen aufnehmen, bleiben solange in der Verantwortung, bis ein entsprechendes Fachteam den Fall übernimmt. Herr Schippmann verweist auf die Wichtigkeit der gegenseitigen Erreichbarkeit. Die Verständigung untereinander ist sehr wichtig. Es gebe oft Abstimmungsprobleme über die Zuständigkeit. Es könne nicht alles komplett den freien Trägern übergeben werden. Es müsste mehr Austausch über den Einzelfall hinaus stattfinden. Die Verwaltung bestätigt die oftmals nicht ausreichende Kommunikation mit den freien Trägern aufgrund von personellen Engpässen. Es besteht in Teilen eine hohe Personalfluktuation in den Bereichen, die einer entsprechenden Arbeitskontinuität nicht zuträglich ist. Die Mitglieder und die Verwaltung verständigen sich auf eine gemeinsame Veranstaltung zur Verstärkung der Kommunikation zu diesem Thema, welche an die avisierte Veranstaltung "Zieleplanung" anschließt, da zu diesem Thema alle Rostocker Akteure schon anwesend sind. Die Verwaltung bereitet diesen Termin vor.