25.05.2016 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 01.SO.151. Sondergebiet "Wohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoffmann vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft informiert, dass der B-Plan 2012 als Satzung beschlossen, aber durch Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald 2014 aufgrund eines Bekanntmachungsmangels für unwirksam erklärt wurde. Durch das Gericht wurde auch auf potenzielle Mängel in der Abwägung hingewiesen. Daraufhin wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Anregungen der Bürger ausführlicher erläutert. Die Abwägungsentscheidung hat sich nicht geändert. Mit den aktualisierten Verfahrensvermerken wird die Satzung erneut ausgefertigt und öffentlich bekannt gegeben und somit der formelle Mangel geheilt.

Herr Dr. Schmidt (CDU) hinterfragt die lange Bearbeitungszeit vom Urteil des OVG bis zur Heilung des B-Planes.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und das entsprechende Abwägungsergebnis am 01.02.2012 beschlossen (2011/BV/2932). Im Zuge des ergänzenden Verfahrens gemäß des § 214 Abs. 4 BauGB wurde das Abwägungsergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung erneut geprüft und mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis ergänzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2016/BV/1588:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage