03.05.2016 - 5.1 Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplans...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mitglieder des OBR hatten durch die Vertagung des Beschlusses die Möglichkeit Einsicht in das Gutachten „Aufnahme und Überprüfung der Verkehrssicherheit des Baumbestandes auf dem Grundstück sowie in der Pacht befindlichen Immobilie der Lutter Immobilien GmbH, Hüerbaasweg“ zu nehmen.

Frau Opalka von Lutter Immobilien erläuterte auf Nachfrage, dass die Kaufverhandlungen laufen und die Form der Finanzierung offen ist.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.WA.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“,

begrenzt:

im Norden:              durch die Tessiner Straße und den Ersatzwaldweg südlich der Bestandsgebäude Hüerbaasweg 9 und Tessiner Str. 101,

im Osten:              durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“,

im Süden:              durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung Kassebohm, südlich der ehem. Kaufhalle,

im Westen:              durch den Wald „Cramons Tannen“,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1), und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

/

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

/

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage