13.04.2016 - 11 Informationen des Ortsamtes und der Ortsbeirats...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Bornstein informiert:

 

Amt für Stadtgrün:

1.   fehlende Robinie vor Haus Nr. 100 in der Doberaner Str. wird ersetzt

 

2.              Brunnenanlage „Granitkugel Margartenstr.“ wird vom 14.05. - 01.10.2016 in der Zeit

von 10.00 - 19:00 Uhr  und der Brunnen „Seesterne“ Am Vögenteich wird vom 14.05. bis 01.10.2016 in der Zeit von 10:00- 19:00 Uhr in Betrieb genommen.

 

Umweltamt:

Ab April wird wieder begonnen Straßen mit Hilfe mobiler Beschilderungen zu reinigen. Die Reinigung erfolgt auf Grundlage einer Prioritätenliste, die sich nach dem tatsächlichen Verschmutzungsgrad richtet. Wann die Klosterbachstraße und der Patriotische Weg an der Reihe sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Manuelle Fahrbahnreinigung und Reinigungen mit Hilfe des Abfallsaugers werden in verparkten Straßen punktuell dort eingesetzt, wo es möglich ist. In Straßen, in denen die Fahrzeuge zum Beispiel halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn parken, scheiden diese Möglichkeiten ganz aus. Eine flächendeckende manuelle Fahrbahnreinigung aller zugeparkten Straßen scheidet aus Kostengründen aus. Außerdem wäre die HRO verpflichtet, die Mehrkosten, die durch einen höheren Anteil manueller Leistungen entstehen würden, im Rahmen der Straßenreinigungsgebühr auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke umzulegen.

 

Antwort Umweltamt aus der Sitzung vom 09.03.2016

  1. Aufstellung von Hundetütenspendern an der Kaikante:

Zur Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit wurden im Bereich des Stadthafens, von der Holzhalbinsel bis Neptunpromenade insgesamt 57 Papierkörbe aufgestellt, in welchen der Hundekot entsorgt werden kann.

Die Aufstellung der Hundetoiletten ist eine Serviceleistung der Stadt. Die Forderung der Hundehalter nach einer flächendeckenden Aufstellung von Hundetoiletten und Beutelspendern kann nicht realisiert werden. Die Entsorgung des Hundekots liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Hundebesitzers

 

  1. Wildkraut auf dem Gehweg von der Konrad-Zuse-Str. zum Max-Planck-Institut:

-          für die Reinigung des Gehweges ist der Eigentümer des anliegenden Grundstückes

verantwortlich, hier läuft bereits ein ordnungsbehördliches Verfahren

 

 

  Antwort Tief- u. Hafenbauamt

  1. Brücke über den Kaymühlengraben

-          kürzlich wurden Reinigungs- und Wartungsarbeiten  durchgeführt

-          im Rahmen der Überwachung, erfolgten im Jahr 2015 weiterführende Untersuchungen zur Nutzungsdauer der Gründung, mit dem Ergebnis, dass die Nutzung für weitere 20 Jahre sichergestellt ist

-          die sichtbare Korrosion an den Spundwänden hat keine Auswirkung auf die Standsicherheit des Bauwerkes

 

Antwort Verkehrsbehörde aus der Sitzung vom 13.01.2016

  1. Gefahrenquelle Haltestellenbereich Doberaner Str.

-          weitere Schilder an beiden Haltestellen wird auf die bereits gesetzlich vorgeschriebene Verhaltensweise ( § 3 Abs. 2a, § 20 1 und 2 StVO) keine weiteren positiven Einflüsse haben wird, zumal die Haltestelle Kabutzenhof auch als Schulweg ausgeschildert ist

-          Thema wird an die Polizeiinspektion herangetragen, um Kontrollen zu erwirken

 

Frau Bornstein gibt bekannt, dass am 15.08.2016 die Verkehrsschau in der KTV stattfindet.