23.03.2016 - 6.2 Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller, Amtsleiter für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, informiert, dass mit dem B-Plan das Planungsziel einer städtebaulichen Verdichtung und langfristig eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Ortsteils verfolgt wird. Weiterhin erläutert er die Änderungen aus der Diskussion mit der Bürgerinitiative. Nach gegenwärtigem Stand können im Ort ca. 32 bis max. 66 zusätzliche Wohnungen entstehen, somit ergibt sich eine deutliche Reduzierung zur ursprünglichen Planung. Auf Nachfrage zu den Erschließungskosten verweist Herr Müller auf den Text der Beschlussvorlage (Kosten und Finanzierung - siehe Pkt. 7.3 der Begründung). Dort heißt es, dass für den als Planweg C festgesetzten Teilabschnitt des Marien-Roggen-Weges kein planbedingtes Ausbauerfordernis besteht, demnach entstehen keine Kosten. Das Tief- und Hafenbauamt wird im 5-jährigem Rhythmus eine Verkehrsmengenzählung in der Krummendorfer Str. (Festsetzung als verkehrsberuhigten Bereich) und in der Lindenallee durchführen.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1        Die während der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Okto­ber 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ begrenzt:

 

im Norden:               durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges,

im Osten:               durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm und Marienroggenweg),

im Süden:              durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und

im Westen:              durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), mit den örtlichen Bauvorschriften, (Anlage 2) als Satzung.

 

3.              Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2015/BV/1398:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage