17.03.2016 - 4.1 Berthold F. Majerus (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Jahnel bringt den Antrag ein. Mit dem Aussetzen der Stellplatzsatzung werden Vorteile für die Bauherren geschaffen, um den Wohnungsbau Vorteile zu gewähren. Einnahmen würden für die Stadtt allerdings wegfallen.

 

Herr Kersten verteilt eine Stellungnahme zu diesem Antrag und erläutert diese.

Zu Beachten sind die Vorschriften der Landesbauordnung, worauf die Stellplatzsatzung basiert. Das Aussetzen müsste einer rechtlichen Prüfung unterworfen werden, ob die Möglichkeit einer selektiven Aussetzung besteht, bezogen auf die Innenstadt und auf Wohnungsbauvorhaben. Bei Ausgleichszahlungen ist die Stadt in der Pflicht, Ersatz zu schaffen. Die Ausgleichszahlungen sind entsprechend zweckgebunden zu verwenden. Die Ablöse betrug in den letzten 5 Jahren 464070 EURO. Derzeit sind Leitlinien zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung in der Endredaktion. Diese sollten abgewartet werden.

 

Der Ausschuss sieht ebenfalls die Notwendigkeit der Überarbeitung der Stellplatzsatzung.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

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