17.02.2016 - 4.1 Alexander Prechtel (für den Ortsbeirat Warnemün...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fromm erläutert dazu, dass man hier differenzieren muss. Lt. Satzung sind Tagesgäste ohne Übernachtung sowie durchreisende Personen, die nach 20 Uhr anreisen und vor 9 Uhr des darauffolgenden Tages wieder abreisen, von der Kurabgabepflicht ausgenommen. Die meisten Caravantouristen sind Tagesgäste sowie durchreisende Personen, sie nutzen den Parkplatz zum Parken. Caravantouristen in Markgrafenheide und Segelschiffseigner, die die Marina der Yachthafenresidenz nutzen, kommen ihrer Kurabgabepflicht nach. Hier wird die Kurabgabe über die Yachthafenresidenz vereinnahmt. Für einen funktionierenden Wohnmobilstellplatz müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie sanitäre Einrichtungen, Strom- und Wasseranschlüsse. Überlegungen in dieser Hinsicht gibt es für den Parkplatz "Rohrmann´sche Koppel. Es steht uns als Stadt nicht gut zu Gesicht, ohne diese touristische Infrastruktur vorzuweisen, Kurabgabe zu verlangen. 

Die Hypothese, dass der Stadt Rostock im vergangen Jahr 100.000 € verloren gegangen sind, kann an dem Beispiel - Erhebung Parkplatz Wetterstation 2015 - nicht bestätigt werden. Der Sicherheitsdienst wird angehalten, darauf zu achten, dass keine Übernachtung auf Parkplätzen erfolgen darf.

Für Boote, die einen Liegeplatz am Strom mieten, wird der Hafenkapitän um Unterstützung gebeten.

Wie in der Stellungnahme dargelegt, sieht die Tourismuszentrale Möglichkeiten, noch mehr kurabgabepflichtige Personen heranzuziehen, wie z. B. Aufstellen von Hinweisschildern und gemeinsam mit den Parkplatzbetreibern Lösungen zu suchen.

 

Seitens des Ausschusses wird um erneute Berichterstattung dazu im Dezember dieses Jahres gebeten.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass künftig die Kurabgabe auch von Urlaubern, die mit Wohnwagen, -mobilen, Segel- oder Motorbooten anreisen und im Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne oder Markgrafenheide  übernachten, satzungsgemäß erhoben wird.

Es wird weiterhin um die Beantwortung der Frage gebeten, weshalb entgegen der Kurabgabensatzung bisher in den genannten Fällen keine Kurabgabe erhoben ist.

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag 2016/AN/1465:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt