10.02.2016 - 5 Bearbeitungsstand des Entwurfes "Vorgartensatzung"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 10.02.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Rother und Frau Haas gehen auf folgende Punkte und Änderungen ein:
- Zielsetzung: Vorgärten sind als innerstädtische Freiräume Teil unserer Stadtlandschaft
- als verbindendes Glied zwischen öffentlichen und privaten Raum zu sehen
- unterliegen gesellschaftlichen und zeitlichen Einflüssen
- hervorragende und stadtplanerische Errungenschaft der zweiten Hälfte des
19. Jahrhundert
- gerechte Gestaltung ist auf Grund der Bedeutung und dem Erhalt und der Erfüllung der Funktionen für die Einwohner und Gäste sowie für das Stadtbild wichtig
- ein Anstreben eines einheitlichen Gestaltungskonzeptes wird durch Vorgartensatzung erreicht
- Satzung soll Grundsätze der Gestaltung der Vorgärten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen regeln
- Ziel ist eine ausgewogenes Verhältnis zwischen der Wahrnehmung öffentlicher und privater Interessen herzustellen
- 778 Vorgärten gibt es im Stadtteil Kröpeliner -Tor -Vor- Stadt
- 604 Vorgärten sind grüne Oasen
- mehr als 170 Vorgärten sind zur Hälfte bis völlig versiegelt
- um wichtige Stadtlandschaftselemente zu erhalten wird die Satzung für die Erhaltung und Pflege der Vorgärten erarbeitet
- Vorgärten sollen dauerhaft ziergärtnerisch angelegt und erhalten werden
- Realisierung des Grünanteils auf zwei Drittel der Fläche
- für Lebensbäume und Scheinzypressen wird künftig kein Platz mehr sein
- Zugänge, Zufahrten und andere Befestigungen sollen höchstens ein Drittel des Vorgartens einnehmen
- Einfriedungen sollen laut Satzung zwischen 80 und 120 Zentimeter Höhe liegen
- Abfallbehälter im Vorgarten sind nicht zulässig, dies ist in der KTV vielerorts nicht realistisch. Auf Grund der geschlossenen Bebauung, die den Entsorgern freien
Zugang zu den Höfen verwehrt, daher soll die Satzung Abweichungen zulassen
- Stellplätze der Abfalltonnen sind einzugrünen
- Anbringung der Briefkästen möglichst an Gebäuden, ist das nicht möglich, können Briefkastenanlagen im Vorgarten an einem Zugang errichtet werden, nicht höher
als 1,20 Meter
- in der Satzung sind 37 Punkte als Ordnungswidrigkeiten aufgeführt
Herr Alexander Ludwig erscheint um 19.07 Uhr auf der Sitzung.
Frau Krönert fragt an, welche Möglichkeiten es gibt größere Flächen rückwirkend
in die Satzung mit einzubinden.
Frau Haas erklärt, dass im Anschluss an die Vorgartensatzung ein Informationsteam
sich um schönere Lösungen für die benannten Flächen bemüht.
Herr Siems sieht mit der Vorgartensatzung eine Chance, das die im öffentlichen Eigentum befindlichen Vorgärten als Vorbild wirken können.
Herr Siems bedankt sich bei Frau Haas und Herrn Rother für die Ausführungen.
Herr Siems begrüßt das neue Ortsbeiratsmitglied Herr Alexander Ludwig von der
Fraktion die Grünen und pflichtet ihn per Handschlag. Es folgt eine kurze
Vorstellung des neuen Ortsbeiratsmitgliedes und die Vorstellung der einzelnen
Ortsbeiratsmitglieder.
Der Ortsbeirat ist mit 6 von 10 Mitgliedern beschlussfähig.