10.02.2016 - 6.1 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Gel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 10.02.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem Top sind vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft Frau Silke Schwandt und Herr Ralph Maronde erschienen.
Frau Schwandt macht Ausführungen über die Beschlussvorlage:
- die Veränderungssperre soll im März in der Bürgerschaft beschlossen werden
- bis zur Fertigstellung des B-Planes soll die Veränderungssperre gelten
- unter den Vorrausetzungen, dass keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreffen, ist
mit dem Satzungsbeschluss für den B-Plan Ende 2017 zu rechnen
- Grundstückeigentümer der Gewerbeeinrichtungen werden aktiv in die Aufstellung des B-Plans eingebunden
Herr Siems gibt an, dass dieses B-Planverfahren schon vor fünf Jahren vorgestellt wurde.
Er ist verwundert, dass bisher noch nichts passiert ist.
Frau Krönert erklärt, grundsätzlich sei es richtig den Bauherrn beim Bebauungsplanvorhaben bei der Gestaltung aktiv zu beteiligen.
Herr Siems erklärt, dass die Beschlussvorlage im Bauausschuss beraten wurde und dieser die Zustimmung mit einen Zusatz empfiehlt.
Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage mit folgendem Zusatz zu.
Der Ortsbeirat KTV fordert die Verwaltung auf, zeitnah mit der Erstellung des Bebauungsplans“Kehrwieder“ zu beginnen. Der Ortsbeirat ist über einen Zeitplan für die Erstellung bis zum Juni 2016 zu informieren.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder", siehe Anlage, beschließt die Hansestadt Rostock eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für diesen Planbereich als Satzung (Anlage).
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder" vom 05.10.2011, Vorlagen-Nr. 2011/BV/2483, und dessen Bekanntmachung am 19.10.2011, liegen die erforderlichen Voraussetzungen für die Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB vor.
Anlagen zur Vorlage
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