09.02.2016 - 4 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Frau Koch informiert:

 

Folgende Sondernutzung liegt vor:

 

SN 047/2016

Ort der Sondernutzung: Fischverkaufswagen in der Bertolt-Brecht-Str. vor dem EDEKA Markt jeweils freitags außer an den Feiertagen.

Dauer: 22.01.2016-31.12.2016

Antragsteller (in) Herr Samuel Deppner

 

Schreiben von Herrn Hans Müller aus der M.- Gorki-Str. 53 vom 10.10.2015.

 

In Sachen: Erhebliche Behinderung und Gefährdung von Bewohnern des Wohnblocks M.- Gorki-Str. 53-55 (BG Neptun) durch hohes Verkehrsaufkommen und unbefriedigende Geschwindigkeitsvorgaben.

 

Sachstand:

-Gespräch mit der Verkehrsbehörde (Herrn Scholz) und der Unfallkommission über die zukünftige Einrichtung von 30 km/h in der Straße.

-Abwägungsprozess bei der RSAG läuft noch, abhängig von der Dauer der Anordnung der Verkehrsbehörde an das Tiefbauamt.

-Information ist zufriedenstellend, telefonisch an Herrn Müller durch das Ortsamt erfolgt.

 

Schreiben vom 04.02.2016 von Herrn Senator Holger Matthäus, mit folgendem Inhalt:

 

Umsetzung der Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der Ortsbeiräte in den Verfahren zur Erteilung eines Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung.

 

Die Rechte der OBR und die damit einhergehenden Verpflichtungen der Verwaltung ergeben sich aus:

-          § 42 Abs.2 S. 1 KVM-V

-          § 14 der Hauptsatzung der HRO

-          §3 Abs. 3 der OBR-Satzung

-          § 4 Abs. 1 der OBR-Satzung

-          § 4 Abs. 1 S. 3 OBR-Satzung

 

Mitteilung von klarschiff über den Bearbeitungsstand einer Problemmeldung:

Bearbeitungszeitraum: 10.11.2015-21.01.2016

Ort: Nordahl-Grieg-Str. 1-8

Problem: bauliche Gefahrenquelle/Gehwegplatten waren durch Baumwurzeln angehoben.

Sachstand: abgeschlossen

 

Herr Schönwälder informiert:

 

Der Ortsbeirat Lütten Klein stellt einen Antrag an die Bürgerschaft. Der Ortsbeirat Evershagen schließt sich einstimmig diesem Antrag mit folgendem Beschlussvorschlag an.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine sofortige Umsetzung der Baumaßnahme Errichtung eines Ersatzneubaus der Geh- und Radwegbrücke St. Petersburger Str. realisierbar ist. Sofern dies nicht möglich ist, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Maßnahme in den Doppelhaushalt 2017/2018 einzustellen, wobei die Ausführung für das Jahr 2017 vorzusehen ist."

 

 

Sachverhalt:

 

Das Bauwerk wurde als reine Holzbrücke im Jahre 1968 errichtet und hat seine planmäßige 30-jährige Lebensdauer für nicht geschützte und frei bewitterte Holzkonstruktionen entsprechend Ablöserichtlinie (Stand 2010) mit zusätzlichen 17 Jahren weit überschritten.

 

Die Schäden an der vorhandenen Holzkonstruktion (Fäulnis, Pilzbefall, ausgefaserte und morsche Träger) sind so weit fortgeschritten, dass eine Instandsetzung ausgeschlossen ist. Die Fundamente bestehen aus Straßenbauplatten die mit Steinen und Beton unterfüttert wurden. Abplatzungen am Beton sowie größere Unterspülungen gefährden zusätzlich die Standsicherheit. Die Fundamente sind als Solches in Ihrer Funktion nicht mehr nutzbar. Zur Widerherstellung der Wegverbindung kommt somit nur die Errichtung eines Ersatzneubaus in Frage.

 

Der Bauwerkszustand der vorliegenden Holzbrücke hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Ausgehend von einer Note von 2,5 im Jahre 2012 nahmen die Schäden an den tragenden Holzbauteilen infolge des Bauwerksalters der im Jahre 1968 errichteten Holzbrücke stark zu.

Im Jahr 2014 wurde im Rahmen einer Hauptprüfung eine Zustandsnote von 3,0 attestiert.

In Vorbereitung auf einen Ersatzneubau wurde die Planung eines Ersatzneubaus beauftragt. Diese liegt im Amt 66, Stand Entwurfsplanung, vor.

 

Im Jahr 2015 wurde der Zyklus der Überwachung auf 14 Tage reduziert und es wurde gemäß DIN 1076 (reine Holzbrücken sind einer jährlichen Hauptprüfung zu unterziehen, ARS 10/2013) eine Hauptprüfung am Bauwerk durchgeführt. Im Ergebnis dieser Hauptprüfung erhielt das Bauwerk eine vorläufige Zustandsnote von 3,5 mit der dringenden Empfehlung, eine statische Nachrechnung des Bauwerkes zu veranlassen. Das Ergebnis der statischen Nachrechnung lag mit Übergabe am 07.10.2015 im Amt 66 vor. Fazit der statischen Nachrechnung ist, das Bauwerk sofort einer Nutzung zu entziehen, da es sowohl im Hinblick auf Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit als auch im Hinblick auf Verkehrssicherheit nicht mehr den Anforderungen entspricht. Die abschließende Zustandsnote des Bauwerkes mit dem Prüfbericht der Hauptprüfung 2015 unter Zugrundelegung der Ergebnisse der statischen Nachrechnung  betrug 4,0. Eine sofortige Vollsperrung wurde im Oktober 2015 veranlasst. Die Holzkonstruktion wird vsl. im Februar 2016 zurück gebaut.

 

Sobald Finanzmittel zur Verfügung stehen, ist die Vergabe und Durchführung der Maßnahme möglich.