12.01.2016 - 11.1 Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zur Sicherung der Planung wird für das Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ die bestehende Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.

 

Der § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 werden neu gefasst:

 

„Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von vier Jahren außer Kraft.

 

Auf die Vierjahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.“

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage