05.01.2016 - 4 Informationen zur Bewirtschaftung des Stadtwaldes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
- Datum:
- Di., 05.01.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Harmuth informiert über die Bewirtschaftung des Stadtwaldes
beim Stadtforstamt wird der Stadtwald unter „Cramonstannen“ geführt
Flächen, die kommunal bewirtschaftet werden, sind bei Geoport einsehbar
Fläche des Waldes im Ortsamtsbereich umfasst 44ha
Ausführungen zu Aufforstungsflächen z. B. Altbartelsdorf
Landeswaldgesetz definiert den Wald, Wald ab 0,2 ha
Aufgaben: Verkehrssicherungspflicht und Artenschutz
für waldtypische Gefahren, z.B. Astabfall, erfolgt keine Haftung durch den
Waldbesitzer
Das Forstamt versteht sich als Dienstleister und berücksichtigt dabei die Interessen und Wünsche der Bürger und Bürgerinnen.
Herr Willert
Stadtwald ist ein Naherholungsgebiet für die Anwohner
im Stadtwald sind sehr alte Bestände vorhanden
vorrangig an den Außengrenzen erfolgt Verkehrssicherung, Waldcharakter bleibt aber
erhalten
Abgabe von Holz an Anwohner möglich – Holzgewinnung aber nicht primär
Herr Scheube,
der Stadtwald wird durch die Anwohner intensiv genutzt, Wege sind zum Teil nicht
begehbar
Herr Harmuth,
die Hauptwege werden freigehalten
schlägt vor, sich die Problematik Vorort anzusehen
Herr Scheube
Der Termin für eine Vorortbegehung wird auf eine der nächsten Ortbeiratssitzungen bekanntgegeben.
Er bittet um Informationen zur Lösung der Wildschweinpopulation. Hier gab es auf den 2 letzten OBR-Sitzungen massive Beschwerden von Anwohnern aus Altbartelsdorf, die über zerstörte Flächen klagten.
Herr Harmuth informiert zur Problematik Wildschweine in der Stadt und dem Wildschwein- Forschungsprojekt der Universität Rostock:
ausgewachsene Bachen werden in Fallen gelockt, betäubt und mit Sendern ausgestattet,
um Gewohnheiten und zurück gelegte Wege zu erforschen mit dem Ziel, Maßnahmen zu entwickeln, die das Vordringen der Schwarzkittel verhindern
Wildschweine unterliegen dem Jagdrecht, zuständig ist grundsätzlich das Sachgebiet
Jagdangelegenheiten des Stadtamtes, das Forstamt ist für seine zugeordneten Flächen
zuständig
Jagdrecht steht dem Grundeigentümer oder Pächtern zu
in befriedeten Gebieten (z.B. Wohnsiedlungen ) Jagdausübung nur in Ausnahmefällen,
insbesondere zur Gefahrenabwehr und Tierseuchenbekämpfung möglich – sonst gesetzlich
verboten
Ganz wichtig ist die Aufklärung der Bevölkerung, die durch ihr falsches Fütterungsverhalten und die Ablagerung von Abfällen auf für Wildschweine erreichbare Flächen, dazu beitragen, dass diese in befriedete Gebiete ziehen.
Gemeinsam mit der Universität Rostocker wurde das Projekt Gefahrenabwehr in
befriedeten Stadtgebieten ins Leben gerufen, vor allem in und um Gehlsdorf mit dem Ziel,
die Wildschweine dort fern zu halten.
Herr Scheube bedankt sich für die umfangreichen sehr informativen Ausführungen und bittet um Ausweitung des Projektes Gefahrenabwehr auch auf das Gebiet Altbartelsdorf, um den Zerstörungen Einhalt zu gebieten.
Herr Penzlin ist ab 19.50 Uhr anwesend.
Der OBR ist mit 9 Mitgliedern anwesend.