05.01.2016 - 4 Informationen zur Bewirtschaftung des Stadtwaldes

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Wortprotokoll

Herr Harmuth informiert über die Bewirtschaftung des Stadtwaldes

 

beim Stadtforstamt wird der Stadtwald unter Cramonstannen geführt

Flächen, die kommunal bewirtschaftet werden, sind bei Geoport einsehbar

Fläche des Waldes im Ortsamtsbereich umfasst 44ha

Ausführungen zu Aufforstungsflächen z. B. Altbartelsdorf

Landeswaldgesetz definiert den Wald, Wald ab 0,2 ha

Aufgaben: Verkehrssicherungspflicht und Artenschutz

für waldtypische Gefahren, z.B. Astabfall, erfolgt keine Haftung durch den

Waldbesitzer
Das Forstamt versteht sich als Dienstleister und berücksichtigt dabei die Interessen und Wünsche der Bürger und Bürgerinnen.

 

Herr Willert

Stadtwald ist ein Naherholungsgebiet für die Anwohner

im Stadtwald sind sehr alte Bestände vorhanden

vorrangig an den Außengrenzen erfolgt Verkehrssicherung, Waldcharakter bleibt aber

erhalten

Abgabe von Holz an Anwohner möglich – Holzgewinnung aber nicht primär

 

Herr Scheube,

der Stadtwald wird durch die Anwohner intensiv genutzt, Wege sind zum Teil nicht

begehbar

 

Herr Harmuth,

die Hauptwege werden freigehalten

schlägt vor, sich die Problematik Vorort anzusehen

 

Herr Scheube 

Der Termin für eine Vorortbegehung wird auf eine der nächsten Ortbeiratssitzungen bekanntgegeben.

Er bittet um Informationen zur Lösung der Wildschweinpopulation. Hier gab es auf den 2 letzten OBR-Sitzungen massive Beschwerden von Anwohnern aus Altbartelsdorf, die über zerstörte Flächen klagten.

 

Herr Harmuth informiert zur Problematik  Wildschweine in der Stadt und dem Wildschwein- Forschungsprojekt  der Universität Rostock:

 

ausgewachsene Bachen werden in Fallen gelockt, betäubt und mit Sendern ausgestattet,

um Gewohnheiten und zurück gelegte Wege zu erforschen mit dem Ziel, Maßnahmen zu entwickeln, die das Vordringen der Schwarzkittel verhindern

Wildschweine unterliegen dem Jagdrecht, zuständig ist grundsätzlich das Sachgebiet

Jagdangelegenheiten des Stadtamtes, das Forstamt ist für seine zugeordneten Flächen

zuständig

Jagdrecht steht dem Grundeigentümer oder Pächtern zu

in befriedeten Gebieten (z.B. Wohnsiedlungen ) Jagdausübung nur in Ausnahmefällen,

insbesondere zur Gefahrenabwehr und Tierseuchenbekämpfung möglich – sonst gesetzlich

verboten

Ganz wichtig ist die Aufklärung der Bevölkerung, die durch ihr falsches Fütterungsverhalten und die Ablagerung von Abfällen auf r Wildschweine erreichbare Flächen, dazu beitragen, dass diese in befriedete Gebiete ziehen.

 

Gemeinsam mit der Universität Rostocker wurde das Projekt Gefahrenabwehr in 

befriedeten Stadtgebieten ins Leben gerufen, vor allem in und um Gehlsdorf mit dem Ziel,

die Wildschweine dort fern zu halten.

 

Herr Scheube bedankt sich für die umfangreichen sehr informativen Ausführungen und bittet um Ausweitung des Projektes Gefahrenabwehr auch auf das Gebiet Altbartelsdorf, um den Zerstörungen Einhalt zu gebieten.

 

Herr Penzlin ist ab 19.50 Uhr anwesend.

Der OBR ist mit 9 Mitgliedern anwesend.