08.12.2015 - 6 Sachstand zum B-Plan Ferienwohnungen in Warnemünde

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Wortprotokoll

Entsprechend der vereinbarten Änderung der Tagesordnung wurde dieser TOP mit dem TOP 7 – Vorstellung der Baumaßnahmen der HERO im Zusammenhang mit der Kreuzschifffahrt in Warnemünde – getauscht.

 

Frau Uta Janssen, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

Herr Lars Fricke, Stadt- und Regionalplanung Wismar

 

Das Strukturkonzept für Warnemünde gibt als ein Ziel die Sicherung des Ortsteiles als Wohnstandort an; Dauerwohnungen haben demnach Vorrang vor Ferienwohnungen. Frau Janssen und Herr Fricke sollen Auskünfte darüber erteilen, was für rechtliche Möglichkeiten existieren um dies zu bewerkstelligen, sowie über Einschränkungen, die dabei zu beachten sind.

 

Seit 2010 ist in Warnemünde ein kontinuierlicher Anstieg in der Anzahl sowohl von Dauer- als auch von Ferienwohnungen festzustellen. Während 2013 noch 996 Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt wurden, betrug der Bestand im Jahr 2015 bereits 1.044 Ferienwohnungen im Ortsteil, die gut 4.000 Dauerwohnungen gegenüberstehen. Die Verteilung der Wohnungen im Ortsteil ist dabei unregelmäßig und unterliegt in den meisten Gebieten keinem erkennbaren Muster.

Ziel ist es, zum Frühjahr 2016 den Entwurf eines B-Plans vorzulegen, der dem weiteren Anstieg der Anzahl an Ferienwohnungen entgegenwirkt. Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass die 2011 beschlossene Veränderungssperre Ende 2015 ausläuft, so dass zeitnah eine Verlängerung der Sperre beschlossen werden müsste.

 

Herr Fricke stellt einen einfachen Bebauungsplan vor, in dem lediglich die Nutzung von Wohnungen in festgelegten Baugebieten festgelegt werden soll. Ein grundsätzliches Verbot von Ferienwohnungen stellt sich aus baurechtlicher Sicht allerdings schwierig dar.

Vom Baurecht gedeckt ist zum einen das Verbot von Ferienwohnungen in bestimmten Sondergebieten, d.h. Gebiete, in denen sich hauptsächlich Gebäude, die im Zusammenhang mit z.B. Bildung oder Technologie stehen, befinden. Ebenfalls möglich ist die Festlegung von Wohngebieten, in denen Ferienwohnungen ausnahmsweise gestattet sind, was allerdings entsprechend im B-Plan verankert werden müsste.

 

Während der Präsentation trifft Herr Prof. Neßelmann im Sitzungssaal ein. Der Ortsbeirat ist nun mit allen neun Mitgliedern anwesend.

 

Laut Herrn Fricke sei nur ein Bruchteil der Ferienwohnungen in Warnemünde tatsächlich genehmigt. Für die Ferienwohnung, die genehmigt sind, existiert ein gesetzlicher Bestandsschutz, der in jedem Fall beachtet werden muss. Eine Enteignung von Eigentümern von legal erworbenen und unterhaltenen Ferienwohnungen ist indiskutabel.

 

Herr Ehlers und Herr Tolksdorff äußern sich kritisch zu den geäußerten Absichten, da durch die Maßnahmen in einen Markt und in das Recht von Personen, legal Zweitwohnungen zu beziehen, eingegriffen werde. Laut Frau Janssen ist die Anmeldung von Zweitwohnungen nach wie vor erlaubt, es soll lediglich der Ausbreitung des Ferienwohnungssektors in Warnemünde Einhalt geboten werden. Die langjährige Wohnbevölkerung im Ortsteil müsse vor der Verdrängung durch Ferienangebote geschützt und Wohnverbände erhalten werden.

 

Herr Prechtel fasst die Vorstellungen des Ortsbeirates dahingehend zusammen, dass der vorhandene legale Bestand unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes weitgehend erhalten bleiben muss. Auf die Frage, ob eine förmliche Genehmigung erteilt worden ist, kommt es insoweit nicht unbedingt an.

 

Bis zur Ausarbeitung einer Beschlussvorlage für das Frühjahr 2016 will sich die Hansestadt mit Alternativen befassen, z.B. möglichen wirtschaftlichen Anreizen für den Bezug einer Hauptwohnung. Eine gesonderte Beteiligung der Bevölkerung ist nicht vorgesehen.

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