18.11.2015 - 4.3 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Gel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller erläutert zur vorgesehenen Veränderungssperre, dass die Durchführung des B-Planes "Wohngebiet Warnowniederung", der gemäß Aufstellungsbeschluss ein Wohngebiet vorsieht, durch ein beantragtes Bauvorhaben der alten Zuckerfabrik wesentlich erschwert werden würde. So sollen Tatsachen vermieden werden, die das Planziel der beabsichtigten Wohnbebauung erschweren. Es wurde eine mehrstufige "städtebaulich-akustische Machbarkeitsstudie" in Auftrag gegeben.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung", siehe Anlage, beschließt die Hansestadt Rostock eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für diesen Planbereich als Satzung (Anlage).

 

Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung" vom 05.11.2014, Vorlagen-Nr. 2014/BV/0144, und dessen Bekanntmachung am 17.12.2014, liegen die erforderlichen Voraussetzungen für die Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB vor.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2015/BV/1238:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage