03.11.2015 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 0...

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Wortprotokoll

Frau Bornstein informiert über die Problematik der Wildschweine in der Stadt

• die Ausübung der Jagd in befriedeten Gebieten, z.B. Wohngebieten, Grünanlagen, Gärten

  oder Friedhöfen ist aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten

• die Jagd darf nur auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Flächen erfolgen

• bei Schäden durch Wildtiere besteht kein Anspruch auf Ersatz, für die Sicherung der

  Grundstücke ist der Eigentümer selbst verantwortlich

• Wildschweine zieht es immer häufiger in Stadtgebiete, in die Nähe von Gärten und

  Grünanlagen, weil dort leichter Nahrung zu finden ist

• durch unbewusstes Füttern, z.B. Abfälle auf dem Komposthaufen, gewöhnen sich die

  Tiere an diese Nahrungsquellen

• dadurch wird die Grundlage für die Zerstörung und Umwühlung von Gärten und

  Parkanlagen geschaffen

 

 

 

 

 

Die Niederschrift der Sitzung vom 06.10.2015 wird genehmigt