01.10.2015 - 4.2 Sabine Krüger (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Adler nimmt zu diesem Antrag Stellung. Der Verkauf von städtischen Grundstücken ist unter Beachtung der Kommunalverfassung nur zum vollen Wert zulässig. Einflussnahme beim Verkauf von Grundstücken kann in B-Plangebieten nur dann genommen werden, wenn die Grundstücke der Stadt auch gehören. Auch dann sind es Einzelfallentscheidungen. Die Erschließung kann aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen in der Regel nicht selbst vorgenommen werden. So ist die Einflussnahme als sehr gering einzuschätzen.

 

Frau Möser macht noch einmal die Intention deutlich. Es sollen die Grundstücke nicht nur an den meistbietenden Bewerber vergeben werden, sondern auch soziale oder gesellschaftlich interessante Projekte gefördert werden.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

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