02.09.2015 - 5.1 Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Auf Nachfragen von Herrn Flachsmeyer erklärt Frau Hecht, dass laut Auskunft des Innenministeriums der Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb KOE Rostock separat noch im September 2015 genehmigt werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass der Haushalt 2015/2016 der Hansestadt Rostock durch die Bürgerschaft im September 2015 beschlossen wird. Ob mit dem Erlass des Wirtschaftsplans seitens des Innenministeriums auch alle Projekte genehmigt werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Herr Eggers bestätigt auf Nachfrage, dass die Ansätze für die Haushaltsjahre 2015/2016 der Hansestadt Rostock mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes abgestimmt sind.

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussempfehlung:

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für die Jahre 2015/2016 werden gemäß Anlage mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band I bis VII) beschlossen.

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt