01.09.2015 - 9.4 Städtebauförderung der Hansestadt Rostock - Pri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rohloff erklärt, dass die Erstellung einer Prioritätenliste erforderlich ist, um den Förderantrag zu stellen. (s.Anhang)

Herr Gebhards stellt die Prioritätenliste vor:

  1. Quartiermanagement, wird zu 100% aus dem Programm gefördert
  2. Bürgerprojekte
  3. Rückbau Schmarler Zentrum, Zwangsversteigerung erfolgt – noch ein verbleibender Mieter, Eigentümer möchte dies immer noch an die Stadt übergeben
  4. Spielplatz A.-J.-Krusenstern-Str.
  5. Jugendwohnhaus W.-Barents-Str. 27
  6. FFG Schmarler Landgang, 2. BA
  7. Gehweg und Brücke Klostergraben

Der Ortsbeirat hat die Möglichkeit, Änderungsvorschläge einzubringen, der finanzielle Rahmen muss eingehalten werden.

Städtebaufördermittel sind an Fördergebietsgrenzen gebunden.

Maßnahme 5 ist mit der KOE abgestimmt und im Wirtschaftsplan enthalten.

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Beschluss:

Die Prioritätenlisten 2016 - Stand 19.06./13.07.2015 - (Anlage 1) für die Städtebaufördergebiete Rostock  - Schmarl, Dierkow und Toitenwinkel werden beschlossen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen