27.05.2015 - 5.2 Änderung des Beschlusses 2015/BV/0712: Wirtscha...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Hecht erklärt die Hintergründe, die zur Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes KOE Rostock geführt haben. Dabei erläutert sie insbesondere die zwei neu geplanten Ausbaustufen zur Erweiterung des Asylbewerberheims. Im Weiteren erklärt sie die Verhandlungen mit dem Land zur Finanzierung des Vorhabens, denn insbesondere diese machen eine Änderung zum Wirtschaftsplan erforderlich. Es wird klargestellt, dass für diese Maßnahme nicht wie zunächst im Wirtschaftsplan dargestellt ein 100%-tiger Zuschuss durch das Land geleistet wird, sondern die Maßnahme durch Kredite des Eigenbetriebes KOE Rostock dargestellt werden soll. Die Refinanzierung der Maßnahme wird durch eine mit dem Land verhandelte Mietzahlung erfolgen.

In diesem Zusammenhang macht Frau Hecht ebenfalls Ausführungen zum allgemeinen Stand des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes KOE Rostock und, dass die Kreditaufnahme im Hinblick auf die Baumaßnahme zur Erweiterung des Asylbewerberheims zu Lasten anderer Maßnahmen des Eigenbetriebes KOE Rostock führt. Für 10 von 39 Investitionsmaßnahmen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KOE Rostock 2015  wurde wegen besonderer Dringlichkeit um Einzelkreditgenehmigungen beim Land gebeten. Da das Land den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KOE Rostock nur im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan der Hansestadt Rostock sieht, wurden auch die Einzelkreditermächtigungen abgelehnt. Allerdings wurde die Möglichkeit offeriert, dass 25 % der Vorjahreskreditgenehmigungen durch das Land unter der Bedingung genehmigt werden, soweit es sich bei den Investitionsplanungen um Fortsetzungsmaßnahmen aus dem Wirtschaftsplan 2014 handelt. Im Ergebnis erhielt der Eigenbetrieb KOE Rostock von den insgesamt beantragten ca. 31 Mio. Euro Kreditermächtigungen nur Kredite für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 8,3 Mio. Euro. Demgegenüber betragen die Fortführungsmaßnahmen allerdings insgesamt 11,3 Mio. Euro, so dass bestimmte Maßnahmen gestrichen werden müssen. Verschärft wird dieser Umstand zudem dadurch, dass auch die Kreditaufnahme für die Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft in der Satower Straße Teil dieser Summe ist. Diesbezüglich werden die Mitglieder des Ausschusses eine Auflistung zu den (verschobenen) Maßnahmen erhalten.

Auf Nachfrage erklärt Frau Hecht, dass diese Vorgehensweise seitens des Innenministeriums, insbesondere zu einer Gesamtbetrachtung der Wirtschaftspläne HRO und Eigenbetrieb KOE Rostock, juristisch korrekt ist.

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock" (Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2015/BV/0712) wird gemäß den Anlagen geändert.

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage