02.06.2015 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

  1. Im Ergebnis der letzten Ortsbeiratssitzung haben wir das Amt für Stadtgrün, Naturschutz – und Landschaftspflege sowie das Forstamt angeschrieben. dabei ging es um den Hinweis des Herrn Romeike im Namen des SV Warnemünde, zur Thematik Küstenlauf. Die Kritikpunkte hinsichtlich der Verunreinigung von Flächen an der Veranstaltungsstrecke konnten vom Amt für Stadtgrün, Naturschutz – und Landschaftspflege in der aufgeführten Form nicht nachvollzogen werden.

Bei den Hinweisen sollten im Vorfeld die Verantwortlichkeiten bzw. die Eigentumsverhältnisse der Örtlichkeiten geprüft werden, um eine gezielte Beseitigung der Missstände zu erreichen. Sind bei den festgestellten Hinweisen öffentliche Grünflächen betroffen, bittet das Amt um Information. Sie würden dann entsprechend der vorhandenen Kapazitäten schnellstmöglich Abhilfe schaffen.

Das Forstamt hat nach den Hinweisen zum Küstenwaldlauf telefonisch Kontakt mit Herrn Romeike aufgenommen und die Thematik mit ihm erörtert. Das Forstamt hat Herrn Romeike die Unterstützung des Forstamtes im Vorfeld von Veranstaltungen angeboten und auf die Genehmigungspflicht für Sportveranstaltungen im Wald  hingewiesen.

 

Es ist eine Antwort zur Nachfrage für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Groß Kleiner Weg eingegangen. Bei der Altanlage handelt es sich um Betonmasten, die durch jahrelange Frosteinwirkungen geschädigt sind und nun keine ausreichende Standsicherheit mehr haben. Durch die desolaten (korrodierten) Mastanschlussbolzen besteht die Gefahr des Herunterfallens der Leuchtenkörper. Die Mastklappen sind verschlissen und es besteht Gefahr durch offene Kabelklemmelemente. Aus den besagten Gründen wurde die Beleuchtung erneuert.

 

Zu dem Fragenkatalog des OBR zur Stellplatzsatzung ist folgende Antwort eingegangen:

-          seit 1999 wurde bei 30 Bauanträgen eine beantragte Stellplatzablöse genehmigt

-          folgende Stellplatzzahlen waren davon berührt: 1999 - 17 | 2000 - 2 | 2001 - 16 | 2002 – 7 | 2003 – 20 | 2004 – 16 | 2005 – 14 | 2008 – 2 | 2009 – 2 | 2010 – 2 | 2012 – 4 | Gesamt 102 Stellplätze

-          es wurden hierbei Einnahmen in Höhe von 631.905,- € erzielt

-          von diesen wurden 104.232,29 € zweckgebunden in Warnemünde verwendet; die Ausgaben sind in einer Tabelle aufgelistet

-          bei Neubauten wird grundsätzlich von einer Ablösemöglichkeit abgesehen, da baulich fast immer Stellplätze geschaffen werden können

-          abgelehnte Ablöseanträge werden nicht registriert, da eine Ablehnung entweder zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung oder zur Ablöse führt

-          die Stellplatzsatzung findet in allen Stadtteilen ihre gleiche Anwendung, von einer restriktiven Handhabung in Warnemünde kann keine Rede sein. Es wird lediglich die rechtliche Möglichkeit der Satzung im Interesse der Hansestadt Rostock ausgeschöpft

Die vollständige Antwort wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

  1. Herr Gütschow bemängelte das durch die WIRO Baustelle Parkstraße Verunreinigungen im dahinterliegenden Wäldchen auftreten. Zurzeit gibt es in dem benannten Bereich 2 große Baustellen, keine gehört der WIRO. Die WIRO hat im Dünenquatier noch nicht mit der Bautätigkeit begonnen.

Das Amt für Umweltschutz hat bei einer Kontrolle am 08.05.15 lediglich im Bereich der Baustellenausfahrt der neu entstehenden Häuser zwischen Nr. 45 und 47 leichte Verunreinigungen festgestellt. Eine entsprechende Fotodokumentation liegt dem Ortsamt vor. Die Reinigung ist durch den Bauherrn veranlasst. Die Reinigungspflicht für die Gehwege ist auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Da am nördlichen Teil des Geh – und Radweges überwiegend Grundstücke der Hansestadt Rostock anliegen, wird dieser Bereich, wie die Fahrbahn, durch die Stadtreinigung gereinigt. Die Fahrbahn in der Parkstraße wird im Auftrag des Amtes für Umweltschutz mehrmals wöchentlich gereinigt. 

 

  1. Zur Thematik Haushalts – und Wohnraumnachfrage – Prognose ist diese in Form einer Informationsvorlage für die Bürgerschaft dem Oberbürgermeister übergeben worden. Diese Informationsvorlage ist bisher vom Oberbürgermeister nicht freigegeben worden. daher sind Auskünfte über Inhalte derzeit durch das zuständige Fachamt nicht möglich.

 

  1. Zu den 25. nordischen Baumtagen am 25.06.2015 wird ein Flug mit einem unbemannten Luftfahrtsystem, einem sogenannten Oktocopter, über einem sehr begrenzten Areal im südöstlichen Bereich des Alten Stromes erfolgen. Dies dient zu Live – Vorführung vor einem Fachpublikum zu den nordischen Baumtagen. Zusätzlich wird in Abhängigkeit von Wetter – und Windverhältnissen an einem weiteren Tag im Zeitraum Ende Mai – Anfang Juni in Vorbereitung auf diese Veranstaltung ein Flug durchgeführt. Veranstaltet wird die Tagung vom Landesverband Mecklenburg – Vorpommern der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock.

 

  1. Bei uns ging der Antrag für das am 04.07.15 stattfindende 28. Waschzuberrennen mit der Bitte um Stellungnahme des Ortsbeirates ein. Das Ortsamt hat seine Zustimmung erteilt. Dem Ortsbeiratsvorsitzenden sind die entsprechenden Unterlagen zugegangen.

 

  1. Das Tiefbauamt hat mitgeteilt, dass es Beschwerden bezüglich zu schnell fahrender Kfz im Abschnitt des Stolteraer Weges zwischen Kreisverkehrsplatz Doberaner Landstraße und Groß Kleiner Weg gibt. Das Tiefbauamt beabsichtigt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen. Auf Grund des geringen Fahrbahnquerschnittes sind Fahrbahneinengungen nicht zweckmäßig. Es sind daher Plateaupflasterungen (sogenannte Kissen) vorgesehen. Der südlich der Fahrbahn gelegene Gehweg wird mit Pollern, Warnbaken o.ä. gegen ausweichende Fahrzeuge gesichert. Die derzeit geplanten Standorte dieser Aufpflasterungen befinden sich am Anfang und am Ende des Stolteraer Weges, im Bereich des Parkplatzes des Hotels „Warnemünder Hof“ sowie am Anfang und am Ende des bereits als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschilderten Abschnittes. Die Realisierung der Maßnahme kann erfolgen sobald finanzielle Mittel und Kapazitäten verfügbar sind.

 

  1. Zum Kiosk am Hanse-Hotel ist eine Rückmeldung vom Bauamt eingegangen. Es wird mitgeteilt, dass sowohl der Kiosk als auch Zelte als fliegende Bauten baugenehmigungsfrei sind. Allerdings sind baugenehmigungsfreie Anlagen aufgrund entgegenstehender Vorschriften auf dem bezeichneten Grundstück unzulässig. Gemäß Rücksprache mit dem Hanse-Hotel sollen innerhalb der nächsten 4 Wochen der Kiosk und eine Torwand beseitigt werden.