13.05.2015 - 10 Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Siems verliest den Änderungsantrag. Frau Niemeyer erläutert den Änderungsantrag.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird ergänzt um:

 

                            Kröpeliner-Tor-Vorstadt (Bereich Doberaner Platz/Am Brink)

 

Die „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage) und die unter Punkt 4 aufgeführten finanziellen Mittel werden entsprechend angepasst.

 

Begründung:

Der Bereich Doberaner Platz/Am Brink ist als ÖPNV-Umsteigeknotenpunkt und  Markstandort durch ein sehr starkes BesucherInnenaufkommen gekennzeichnet, auch in den Abendstunden und am Wochenende.

Während sich über sehr viel Jahrzehnte eine öffentliche Sanitäranlage auf dem Doberaner Platz befand, ist mit der Sanierung und Umgestaltung des Bereiches die Einordnung einer solchen Einrichtung aus Finanzgründen entfallen.

 

Frau Niemeyer stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

 

 

 

Abstimmung über die Beschlussvorlage

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Beschluss:

             

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler  Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock" (Anlage) zu und beschließt folgende wesentlichen Eckpunkte:

 

1.)              Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig nur noch in folgenden Ortslagen betrieben:

 

              Innenstadt Rostock - Kernbereich

              Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet

              Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet

     Kröpeliner-Tor-Vorstadt (Bereich Doberaner Platz/Am Brink)

 

 

2.              Die Einhaltung folgender maximaler  Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage werden in der Zukunft angestrebt:

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Innenstadt

250 m

250 m

6

Warnemünde Kernbereich

250 m

500 m

7

Warnemünde Wandergebiet

500 m

1.000 m

4

Markgrafenheide Kernbereich

500 m

1.000 m

2

Markgrafenheide Wandergebiet

1.000 m

2.000 m

5

Summe

 

 

24

Die Hauptsaison beginnt  am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.      Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

 

              Neubau bzw. Komplettsanierung von Sanitäranlagen, die 15 Jahre und älter sind

              Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche

              Barrierefreiheit

              Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme"

 

4.              Für die Umsetzung der  ermittelten Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen werden ab dem Jahr 2015 für die nächsten 7 Jahre  finanzielle Mittel für Investitionen in Höhe von 3,85 Mio. EUR bereitgestellt.

 

5.              Die Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit - vorzugweise auf die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde -  wird angestrebt. Lassen die noch ausstehenden haushalts- und steuerrechtlichen Prüfungen sowie das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung dies nicht zu, wird eine Übertragung auf das Amt für Umweltschutz oder eine andere Lösung geprüft.

 

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Anlagen zur Vorlage